C.H. Beck hat Verfassungsbeschwerde gegen BGH-Urteil über Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften eingereicht

Der Verlag C.H. Beck hat Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BGH vom 21.4.2016 zur Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften eingelegt. Der Börsenverein unterstützt die Beschwerde wie auch bereits das Verfahren auf Seiten des Verlags. Kernpunkt der Beschwerde:

In der Auslegung durch den Bundesgerichtshof greift das Urheberrechtsgesetz – auch für die Vergangenheit – in das eigentumsrechtlich geschützte Verlagsrecht ein, ohne diesen Eingriff, wie vom Gesetzgeber beabsichtigt, zu entschädigen oder in vergleichbarer Form zu kompensieren.

Daneben führt der Börsenverein seine Anstrengungen auf politischer Ebene weiter, um die gesetzliche Lücke bzgl. der Begünstigten der Ausschüttungen auf nationaler und europäischer Ebene zu schließen. Um die schlimmsten unmittelbaren Folgen des BGH-Urteils abzufedern, laufen weiterhin die Gespräche mit Kulturstaatsministerin Monika Grütters über die mögliche Einrichtung eines Darlehensfonds für betroffene Verlage, soweit die VG Wort nicht langfristige Stundungen der Rückzahlung ermöglichen kann.

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