Bundesrat steht vor Entscheidung über widersprüchlichen Empfehlungskatalog seiner Ausschüsse

Wie im letzten Newsletter bereits angekündigt wurde, haben sich die jeweiligen Bundesratsausschüsse für Recht, Wirtschaft und Kultur mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft befasst. Dabei sind sie zu gegnsätzlichen Empfehlungen gelangt, die in der folgenden Bundesratsdrucksache unter www.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2006/0257_2D1_2D06,property=Dokument.pdf_ zusammengefasst wurden.

Während Rechts- und Wirtschaftsausschuss der Bundesregierung empfehlen, den Anwendungsbereich der umstrittenen Urheberrechtsschranke des § 52b (Nutzung geschützter Werke in Terminals von Bibliotheken, Museen und Archiven)einzuschränken, hält der Kulturausschuss den Wortlaut der Schranke für viel zu eng und fordert, Terminals zur Nutzung geschützter Werke in sämtlichen Bildungseinrichtungen – also auch Schulen, Hochschulen etc. – zu ermöglichen. Mit der umzusetzenden EU- Richtlinie gänzlich unvereinbar ist der von den Kultusministern empfohlene neue § 52c. Nach diesem dürften Bibliotheken ihre kompletten Bestände für jedermann im Internet zugänglich machen.

Nach Veröffentlichung der Drucksache hat sich der Börsenverein über seine Landesverbände an die verantwortlichen Politiker in den Landesregierungen gewandt und diesen seine Einschätzung der verschiedenen Empfehlungen, im Internet unter www.boersenverein.de/de/69181?rubrik=&dl_id=112072_ mitgeteilt.

Es ist zu befürchten, dass sich im Bundesrat die Kulturpolitiker mit etlichen urheberrechtsfeindlichen Positionen durchsetzen werden, weil ihre Linie aus fiskalischen Gründen von vielen Landesregierungen unterstützt wird.

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