Börsenverein entscheidet: Club-Ausgaben sind rechtswidrig

Neuer Krach kurz vor der Buchmesse: Als Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz wertet der Börsenverein Angebote des Bertelsmann-Buchclubs, der aktuelle Bestseller – wie den neuen Bohlen-Titel “Hinter den Kulissen” – parallel zur Handelsausgabe unter dem gebundenen Ladenpreis des Originals verkaufen will. Der Vorsitzende des Sortimenter-Ausschusses des Börsenvereins, der Marburger Buchhändler Rudolph Braun-Elwert, kündigte heute in Frankfurt an, dass die im Börsenverein zusammengeschlossenen Buchhändler alle rechtlichen Mittel ausschöpfen würden, um die Angebote untersagen zu lassen. “Es ist bedauerlich, dass der Club sich nicht mehr an die Vorgaben des Buchpreisbindungsgesetzes und die jahrzehntelange Branchenübung halten will. In dieser Situation bleibt uns nur die Wahl, auf schnellstem Wege die Gerichte anzurufen, um den Erhalt einer funktionierenden Buchpreisbindung zu erstreiten”, sagte Braun-Elwert.
Gegenstand der Auseinandersetzung ist die Frage, in welchem Umfang und zu welchem Zeitraum Buchclubs die Möglichkeit haben, ihren Mitgliedern aktuelle Titel parallel zur Buchhandelsausgabe in unwesentlich veränderter Ausstattung zu Vorzugspreisen anzubieten. Bis zum vergangenen Jahr waren die rechtlichen Vorgaben, denen Clubausgaben unterliegen, in dem 1990 vom Börsenverein veröffentlichten und vom Bundeskartellamt akzeptierten so genannten Potsdamer Protokoll geregelt. Dessen Vorgaben hatte der Club regelmäßig beachtet.
Seit am 1. Oktober 2002 das Buchpreisbindungsgesetz in Kraft getreten ist, regelt dies die Parallelausgabenproblematik in Paragraph 5 Abs. 5. Dieser lautet wie folgt: “Die Festsetzung unterschiedlicher Endpreise für einen bestimmten Titel durch einen Verleger oder Importeur oder deren Lizenznehmer ist zulässig, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist.” Zwischen Börsenverein und Club konnte in den vergangenen Monaten keine Einigkeit darüber hergestellt werden, ob die im Potsdamer Protokoll festgesetzten Kriterien auch für die Auslegung der Parallelausgabenregelung des Buchpreisbindungsgesetzes relevant sind. Der Club sieht sich an diese Vorgaben nicht mehr gebunden, während der Börsenverein sie weiterhin für maßgeblich hält.

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