Bastei Lübbe AG zur „Illuminati“-Gratis-Aktion: „Kein Verstoß, keine Mittäterschaft“

Seit Mitte des Monats tobt eine erbitterte Auseinandersetzung um eine E-Book-Verschenkeaktion von Bastei Lübbe. Buy Local hat die Zusammenarbeit mit dem Verlag aufgekündigt, die eBuch hat EVs gegen Lübbe und Amazon beantragt.

Die Verlagsgruppe aber sieht, wie sie jetzt in einem „Statement“ mitteilt, in der von Amazon durchgeführten, zeitlich begrenzten Gratis-Aktion Illuminati „keinen Verstoß gegen die Preisbindung und sich zu Unrecht der „Mittäterschaft“ bezichtigt“. Nach dem klaren Wortlaut des Preisbindungsgesetzes sei es zulässig, Bücher an Endkunden zu verschenken, soweit das Geschenk nicht an den Kauf preisgebundener Bücher gekoppelt ist, argumentiert Bastei Lübbe:

„Es entspricht der gängigen Praxis von Verlagen, zeitlich begrenzte Aktionen, die auch die kostenlose Überlassung von Büchern zum Gegenstand haben, zu unterstützen. Dass auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels von einer Rechtmäßigkeit bei Gratis-Aktionen ausgeht, zeigt sich nicht zuletzt darin, dass er aktiv die von der Stiftung Lesen ins Leben gerufene Aktion unterstützt, bei der bundesweit von Verlagen und Buchhandlungen Bücher in hohen Stückzahlen an Endkunden verschenkt werden. Die Rechtmäßigkeit der nunmehr von eBuch angeprangerten Gratis-Aktion bestätigt der Preisbindungstreuhänder Wallenfels noch einmal in seiner Stellungnahme zur aktuellen Auseinandersetzung mit eBuch.“

Bastei Lübbe legt Wert auf die Feststellung, „dass seit geraumer Zeit verschiedene Marketing-Aktionen mit unterschiedlichen Handelspartnern durchgeführt wurden und zwar stets mit dem Ziel, einen erweiterten Leserkreis für das Medium Buch zu begeistern, was letztendlich die gesamte Buchbranche stärkt“. Es liege nicht im Interesse des Verlages, die Buchpreisbindung als solche zu gefährden oder einzelne Handelspartner einseitig zu bevorzugen. Vielmehr entspreche es der Überzeugung von Bastei Lübbe, dass vergleichbare Aktionen auch mit dem Sortimentsbuchhandel erfolgreich durchgeführt werden könnten.

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