Azubis: Laut ARAG verlängert sich Berufsausbildungsverhältnis nicht bis zur Abschlussprüfung

Fällt die Abschlussprüfung nicht mehr in die Zeit der betrieblichen Ausbildung, müssen Auszubildende die Zwischenzeit gegebenenfalls auf eigene Kosten überbrücken.

ARAG Experten verweisen auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Die Erfurter Richter urteilten, dass sich das Berufsausbildungsverhältnis nicht über die vereinbarte Zeit hinaus bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung verlängere, wenn diese erst später stattfinde. Eine solche Praxis sehe das Berufsbildungsgesetz nicht vor.

Eine Verlängerung sei nur möglich, wenn der Azubi die Prüfung wiederholt, weil er beim ersten Mal durchgefallen ist. Der Spruch des BAG bezieht sich auf die Klage einer angehenden Restaurantfachfrau. Ihre Berufsausbildung endete im Oktober 2004; die Industrie und Handelskammer (IHK) setzte die Abschlussprüfung jedoch erst für Januar 2005 an. Von ihrem Lehrbetrieb verlangte die junge Frau erfolglos die Weiterbeschäftigung und Bezahlung bis zum Prüfungstermin (BAG, Az.: 9 AZR 494/06).

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