Auch Österreichische Branche gegen Google-Urheberrechtsvergleich

Bis morgen können Einwände gegen das Google Book Settlement eingebracht werden, am 7. September findet eine Anhörung vor der Europäischen Kommission statt. Der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels, Literar-Mechana und IG Autorinnen Autoren nahmen Stellung zum geplanten Google-Urheberrechtsvergleich.

Mehr als 7 Millionen Titel aus mehr als 100 Ländern wurden bis jetzt von Google ohne Genehmigung der betroffenen Rechteinhaber digitalisiert, darunter auch eine große Zahl von Werken österreichischer AutorInnen und Verlage. Am 7. Oktober soll nun in einem sogenannten Fairness Hearing vor dem United States District Court of the Southern District of New York die Entscheidung gefällt werden, ob der bis Herbst 2008 von US-amerikanischen Autoren- und Verlegervertretern unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgehandelte Vergleichsvorschlag genehmigt wird. Das Google Book Settlement würde auch für europäische Werke gelten und die Digitalisierung und Online-Nutzung von Millionen urheberrechtlich geschützter Bücher legalisieren.

Gemeinsam mit europäischen Verlegerverbänden und internationalen Verlagen hat daher auch der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels Einwände („objections“) vor dem zuständigen New Yorker Gericht gegen das geplante Google Book Settlement eingebracht. Im Wesentlichen werden darin folgende Punkte kritisiert:

· Österreichische Verlage und AutorInnen wurden ungenügend und missverständlich über den geplanten Vergleichsvorschlag informiert.
· Der vorgesehene Vergleich verstößt gegen Grundprinzipien des Urheberrechts, zu deren Einhaltung sich die USA in internationalen Abkommen verpflichtet hat.
· Die geplante Regelung ist aus Sicht der betroffenen AutorInnen und Verlage nicht akzeptabel: Die für das Settlement geschaffene Datenbank ist fehlerhaft, zudem sind die vereinbarten Entschädigungszahlungen für bereits digitalisierte Bücher unverhältnismäßig gering.
· Die amerikanischen Verlage und AutorInnen, die den Vergleich mit Google ausgehandelt haben, haben stellvertretend für ihre ausländischen Kollegen agiert, obwohl sie nicht zu deren Repräsentation geeignet oder berufen waren.
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Die endgültige Entscheidung zum Google Book Settlement wird noch in diesem Jahr erwartet. In zwei weiteren Stellungnahmen, einer der Literar-Mechana und einer gemeinsamen des Hauptverbands des Österreichischen Buchhandels und der IG Autorinnen und Autoren, wurden die Bedenken der österreichischen Rechteinhaber der EU-Kommission übermittelt. Darüber hinaus werden die Interessen der österreichischen Autoren und Verlage in einem gemeinsam entwickelten Geschäftsmodell von der Literar-Mechana wahrgenommen.

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