Attacke auf Preisbindungsgesetz ?

In unseren Nachbarland gehts wieder rund: Diese Info hat der Hauptverband gerade an seine Mitglieder versandt. Beachtenswert dürfte vor allem der vierte Absatz dieses Rundschreibens sein. Hintergrund ist der Konflikt zur Jahreswende um die BBG-Ausschreibung und dabei aufgetretene Preisbindungsverstöße [mehr…] [mehr…].

Was den Buchhandel in Österreich aber vor allem wütend macht, ist die Tatsache, dass die eigene, gesetzliche Standesvertretung alias Wirtschaftskammer kläglich versagt, in dem sie nichts unternimmt – „was kein Wunder ist, da zwei hohe Kämmerer Aufsichtsratsmitglieder der BBG sind“, wie uns ein Buchhändler mailt.

„Am Mittwoch, dem 29. September, hat vor dem Handelsgericht Wien die erste Verhandlung zum Verfahren stattgefunden, das der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels gegen Morawa & Co. in Sachen zentraler Beschaffung von Fachliteratur für den Bund eingereicht hat. Die Bundesbeschaffungsgesellschaft (BBG) und die Republik Österreich selbst haben sich auf Seiten von Morawa dem Verfahren angeschlossen.

Die Gegenseite zieht die Klagslegitimation des Hauptverbands, also die Frage, ob wir zur Klage berechtigt sind, in Zweifel. In der Verhandlung wurde argumentiert, dass aus den Statuten des Hauptverbands nicht eindeutig ersichtlich sei, dass es zu seinen Aufgaben gehöre, für wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu sorgen. Der Hauptverband hat nun bis zum nächsten Verhandlungstermin Gelegenheit, seine Legitimation als Kläger nachzuweisen. Erst wenn diese formale Vorfrage geklärt ist, wird in der nächsten Verhandlung am 14. Dezember die Auseinandersetzung mit inhaltlichen Fragen des Verfahrens beginnen.

Wir sind überzeugt, dass der Hauptverband zur Klagsführung berechtigt ist, die Gegenseite hat damit aber eine Verzögerung des Prozessfortschritts erreicht.

Gravierender ist, dass sich die BBG offensichtlich nicht darauf verlässt, dass Ihre Argumentation, der von Morawa & Co angebotene Mischrabattsatz von 16% sei preisbindungskonform, einer gerichtlichen Prüfung Stand hält. Sie attackiert nun direkt das Preisbindungsgesetz, dessen Verfassungs- und EU-Konformität sie in Frage stellt. Morawa & Co hat dazu keine Stellungnahme abgegeben.

Wir zweifeln in keinerlei Hinsicht an der Schlüssigkeit unserer Argumente und haben auch in Hinblick auf die von der Gegenseite in Frage gestellte Verfassungs- und EU-Konformität schon im Vorfeld zur Schaffung des Preisbindungsgesetz Rechtsmeinungen eingeholt. Wir sehen daher den weiteren Verhandlungsterminen zuversichtlich entgegen. Nach wie vor prüfen wir auch die Möglichkeit, durch den Antrag auf Erwirkung einer Einstweiligen Verfügung die Belieferung von Bundesdienststellen durch Morawa auf der Grundlage des BBG-Vertrags auf Dauer des Gerichtsverfahrens zu unterbinden. Wir werden Sie gegebenenfalls unverzüglich informieren.

Auf die Tatsache, dass eine Gesellschaft, die sich im hundertprozentigen Eigentum der Republik Österreich befindet, das soeben einstimmig parlamentarisch verabschiedete Preisbindungsgesetz nicht nur negieren, sondern zu Fall bringen will, werden wir nicht nur juristisch, sondern auch öffentlich und politisch reagieren.

Wir werden Sie selbstverständlich via Newsletter und Anzeiger über unsere nächsten Schritte auf dem laufenden halten und verbleiben

mit den besten Grüßen

Dr. Alexander Potyka (Präsident)
Dr. Inge Kralupper (Geschäftsführerin)

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