Aus Gründen der Sicherheit gelten für im Handelsregister eingetragene Unternehmen Pflichtangaben, die sich auf jede Art von Geschäftsbriefen (zu denen seit dem ersten Januar 2007 auch E-Mails gehören) beziehen. [mehr…]
Diese Angaben variieren je nach Rechtsform des Unternehmens; genau kann dies auf der Seite http://fast.ihk-duesseldorf.de/Publikationen/M4_Geschaeftsbriefe.pdf
der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgelesen werden.
Da wieder Fälle von Serienabmahnungen bekannt geworden sind, sollte sich jeder dringend ein paar Augenblicke Zeit nehmen, seine Signaturen auf den aktuellen Stand zu bringen.