Ab 1. Januar neue Preise für Büchersendung

Ab dem 1. Januar 2005 gelten neue Preise für Bücher- und Warensendungen. Gleichzeitig hat die Deutsche Post aber auch die Inhaltskriterien gelockert:

– Bücher, in denen CD‘s eingeheftet sind, werden ab dem 1. Januar nicht mehr beanstandet und
– Preisangaben u.ä. im Werk selbst sind dann zulässig, wenn sie erkennbar informativen Charakter haben und nicht geschäftlichen Zwecken dienen.

Letzteres ermöglicht den problemlosen Versand von Reiseführern und Ratgebern als Büchersendung.

Über weitergehende Veränderungen bei den Inhaltskriterien (wie z.B. Umfang und Lage der Werbeseiten, Prospektbeilagen) verhandelt der Post-Ausschuss des Börsenvereins mit den zuständigen Stellen der Deutschen Post.

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