51 Tatort-Drehbuchautoren warnen Grüne, Piraten, Linke und die Netzgemeinde vor Lebenslügen

In einem offenen Brief an „Grüne, Piraten, Linke und die Netzgemeinde“ haben 51 Tatort-Drehbuchautoren um eine differenzierte Betrachtung der Sorgen von Urhebern angemahnt.

„Wir Unterzeichner erkennen an, dass Sie alle sich eines veritablen Problems annehmen wollen, das die zwei großen, am Internet hängenden „Parteien“ betrifft: Die schlechte Lage der Urheber, ihre unangemessene Vergütung und die millionenfache illegale Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten auf der einen Seite, 600.000 Abmahnungen von Usern und die Möglichkeit von Netzsperren und (anlassloser) Vorratsdatenspeicherung, die Sie gerne Zensur nennen, auf der anderen Seite“, benennen die Unterzeichner das Problem, um dann zu mahnen, keinen Lebenslügen aufzusitzen.

„1. Die demagogische Suggestion, es gäbe keinen freien Zugang zu Kunst und Kultur mehr – eine Behauptung, die durch nichts bewiesen wird. Was auch schwer fallen dürfte: die Bundesrepublik, die westliche Welt hat in über 100 Jahren ein definiertes, klares System verschiedener Nutzungsarten und Zugänge herausgebildet.

2. Die demagogische Gleichsetzung von frei und kostenfrei. Die Menschenrechte garantieren in der Tat einen freien, aber doch keinen kostenfreien Zugang zu Kunst und Kultur. Diese politische Verkürzung von Grünen, Piraten, Linken und Netzgemeinde dient lediglich der Aufwertung der User-Interessen, deren Umsonstkultur so in den Rang eines Grundrechtes gehievt werden soll.“

Sie warnen: „Wie überhaupt der ganze Diskurs über das Netz und seine User einen hohen Ton anschlägt und damit die Banalität von Rechtsverstößen kaschiert oder gar zum Freiheitsakt hochjazzt.“

Und schlagen vor: „Wenn man die Lage der Urheber nachhaltig verbessern will, dann müssten also alle politi-schen Kräfte den Urhebern bzw. ihren Verbänden helfen, das Urhebervertragsrecht zu verbessern, die Verhandlungspositionen der Urheber gegenüber den Verwertern zu stärken: Mit Hilfe verbindlicher Regelungen zu den Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) oder mit einem Verbandsklagerecht, oder, oder…“

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