Remissionsgenehmigung

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Eine Remissionsgenehmigung wird vom Verlag bzw. seinem zuständigen Vertreter ausgestellt.

Dieses erfolgt auf Vordrucken bei einem Vertreterbesuch oder nach Rücksprachen auch per Fax/ E-Mail.

Auf dieser Genehmigung sollten folgende Informationen verzeichnet sein:

  • um welchen Verlag handelt es sich
  • an welche Adresse geht die Remission, an den Verlag oder an eine Verlagsauslieferung
  • bis wann ist die Genehmigung gültig
  • für welche Titel und für welche Anzahl gilt sie
  • zu welchen Konditionen erfolgt die Remission (Gebühren? erhöhter Rabatt?)
  • Datum und Unterschrift des Vertreters

Diese Remissionsgenehmigung sollte der Remission beigefügt werden.


Wichtig: Nicht vergessen eine Kopie bei den eigenen Unterlagen zu behalten.

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