Remissionsgenehmigung
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Eine Remissionsgenehmigung wird vom Verlag bzw. seinem zuständigen Vertreter ausgestellt.
Dieses erfolgt auf Vordrucken bei einem Vertreterbesuch oder nach Rücksprachen auch per Fax/ E-Mail.
Auf dieser Genehmigung sollten folgende Informationen verzeichnet sein:
- um welchen Verlag handelt es sich
- an welche Adresse geht die Remission, an den Verlag oder an eine Verlagsauslieferung
- bis wann ist die Genehmigung gültig
- für welche Titel und für welche Anzahl gilt sie
- zu welchen Konditionen erfolgt die Remission (Gebühren? erhöhter Rabatt?)
- Datum und Unterschrift des Vertreters
Diese Remissionsgenehmigung sollte der Remission beigefügt werden.
Wichtig: Nicht vergessen eine Kopie bei den eigenen Unterlagen zu behalten.
