Remission
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Der lateinische Begriff Remission bezeichnet die Rücksendung von Remittenden, also die Möglichkeit, unverkaufte, beschädigte oder fehlerhafte Zeitschriften und Bücher an den Verlag zurückschicken. Im Buchhandel finden wir dabei eine für den Einzelhandel einzigartige Situation:
Neben der Rücksendung von Fehldrucken, beschädigter Ware oder unverlangten Lieferungen, ist es im Buchhandel üblich auch nicht verkaufte Ware nach einer bestimmten Zeit zurück zu schicken. Für mit Remissionsrecht bestellte Ware gibt es verschiedene Vereinbarungen:
Einmal gibt es klar festgelegte Fristen für eine Rücknahme, die bei der Bestellung ausgehandelt werden (z.B. bei einigen Hardcover-Titeln und bei Sonderaktionen zu Weihnachten, Schulanfang etc.). Für die meisten Artikel braucht man aber eine Remissionsgenehmigung, die der zuständige Vertreter/Verlagsmitarbeiter je nach Verhandlungsgeschick des Sortimenters ausstellt.
Bei der Remission von Taschenbüchern, die das Lager blockieren, weil man zuviel eingekauft hat, gibt es noch eine andere Möglichkeit: Taschenbuchremissionen erfolgen, wenn man genügend zusammen hat, ohne jedes Mal eine einzelne Genehmigung einzuholen.
Weitere Gründe für Remissionen sind z.B. Rückrufe, Ladenpreisaufhebungen, etc. In der Gelben Beilage im Börsenblatt werden wöchentlich alle dafür in Frage kommenden Titel und Verlage genannt.
Wichtig: Bei all diesen Remissionen gibt es eine Gutschrift vom Verlag.
[bearbeiten] Vereinfachte/Körperlose Remission
In der Regel werden Bücher im Originalzustand an die Verlage zurückgeschickt, es gibt aber auch die Möglichkeit der Vereinfachten Remission (VR), die auch Körperlose Remission genannt wird. Sie wird z.B. bei den Gesetzestexten von dtv angewendet, wenn diese in einer neuen Auflage erscheinen. Statt des kompletten Titels wird nur der Umschlag mit dem Schmutztitel an den Verlag gesandt.
Gelegentlich wird die VR auch bei der Rücksendung von Defektexemplaren praktiziert, wenn diese herstellungsbedingte Schäden aufweisen.
