Mängelexemplar
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Mängelexemplare sind beschädigte Bücher, die äußerlich erkennbare, irreversible Schäden oder Fehler aufweisen und deswegen nicht mehr zum regulären Preis verkauft werden können.
Als Mängel gelten u.a.:
- Beschädigung des Buches (z.B. Verschmutzung durch häufiges Anfassen)
- Transportschäden
- Druck- und Bindefehler (Fehldrucke, verheftete Titel, bei denen die Seiten in falscher Reihenfolge zusammen gefügt wurden, etc.)
Remittenden, also vom Sortiment an den Verlag zurückgesandte Verlagserzeugnisse, sind nicht automatisch Mängelexemplare, wie das Landgericht Darmstadt 2007 in einem Prozess gegen die Handelskette Walmart feststellte. Auch ein nachgedunkelter Buchschnitt ist nach Auffassung des Gerichtes kein Mangel. Remittenden sind also nur dann Mängelexemplare, wenn sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.
