Lizenz
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Eine Lizenz ist die Befugnis, das Recht eines anderen zu benutzen. Dabei hat der Lizenz-Nehmer, in unserer Branche etwa die Buchgemeinschaften, dem Lizenz-Geber, etwa Hardcover- und Taschenbuchverlage, eine Gebühr für die Nutzung der Rechte zu bezahlen. Dafür kann dann die Buchgemeinschaft eine Lizenzausgabe auf den Markt bringen.
Wenn ein solcher Vertrag zwischen zwei Verlagen geschlossen wird, spricht man von einer Verlagslizenz. Dabei werden normalerweise Nebenrechte an einen anderen Vermarkter verkauft.
Obwohl die Lizenzvergabe einen Kernbereich im Wirtschaftsunternehmen Verlag darstellt, verfügen nur wenige (große) Verlage über eine eigene Lizenzabteilung, in der im Vetragsrecht geübte Mitarbeiter arbeiten. Dabei kann die Vergabe der Nutzungsrechte für Film und Fernsehen, Vorabdrucke und Übersetzungen eine wahre Goldgrube sein - wenn denn der Preis stimmt.
