Börsenverein Börsenverein zur Erklärung von Monika Grütters: „20 bis 25 Prozent der Verlage sind akut existenzgefährdet“

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt die heutige Erklärung von Kulturstaatsministerin Monika Grütters zu den Rückforderungen der Verwertungsgesellschaften gegenüber Verlagen.

„Der Appell von Monika Grütters ist ein wichtiges Zeichen für die deutschen Verlage. Wir begrüßen es sehr, dass die Kulturstaatsministerin uns in der Forderung nach finanzieller Hilfe für gefährdete Verlage und einer schnellen Gesetzesänderung unterstützt. 20 bis 25 Prozent der Verlage sind nach unserer Einschätzung durch die Rückforderungen der Verwertungsgesellschaften, die durch die europäische und nationale Rechtsprechung ausgelöst wurden, akut existenzgefährdet. Die Zukunft vieler gerade kleiner und mittlerer Verlage ist ungewiss. Wenn die politischen Entscheidungsträger jetzt nicht handeln, steht unsere vielfältige und hochwertige Verlagslandschaft auf dem Spiel. Wir fordern die Bundesregierung mit Nachdruck auf zu prüfen, wie wirtschaftlich gefährdete Verlage unterstützt werden können. Außerdem benötigen wir dringend sowohl europäische als auch nationale Gesetzesänderungen, damit Autoren und Verlage in Zukunft wieder gemeinsam und partnerschaftlich ihre Rechte wahrnehmen können“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.

In Folge von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) erhalten Verlage aktuell keinen Ausgleich mehr, wenn ihre Werke privat kopiert, durch Bibliotheken verliehen oder sonst in gesetzlich erlaubter Weise genutzt werden. Darüber hinaus müssen sie für die letzten drei Jahre alle erhaltenen Ausschüttungen an Verwertungsgesellschaften wie die VG Wort oder GEMA zurückzahlen. Die Rückforderungen betragen – je nach Verlag – alleine hinsichtlich der VG Wort zwischen 20 und 200 Prozent des durchschnittlichen Jahresgewinns.

Seit dem frühen 19. Jahrhundert war es geltendes Recht, die Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften zwischen Verlagen und Autoren aufzuteilen, weil auch Verlage für ihre Leistungen honoriert werden müssen. Nach bisheriger Praxis etwa der VG Wort erhielten Verlage 30 Prozent (bei Belletristik) bzw. 50 Prozent (bei Wissenschaft) der Nutzungsvergütungen.

 

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