Die Rainer Dresen: „Vermächtnis“-Prozeß geht in die nächste Runde

Am Donnerstag verhandelt das Landgericht Köln einmal mehr über das 2014 im Heyne Verlag erschienene Buch Vermächtnis über Helmut Kohl von Heribert Schwan und Tilman Jens. Kohl war es bekanntlich 2015 unter Einschaltung diverser Gerichte und unter Hinweis auf eine rechtlich abenteuerlich konstruierte angeblich stillschweigende Geheimhaltungsabrede gelungen, zahlreiche von ihm getätigte, im Vermächtnis wiedergegeben Zitate einstweilen untersagen zu lassen.

Rainer Dresen bei einer vergangenen Verhandlung zum Thema "Vermächtnis"
Rainer Dresen bei einer vergangenen Verhandlung zum Thema „Vermächtnis“ © privat

Bis dahin waren allerdings dank der Prozess-PR seiner Rechtsberater und dem dadurch entstandenen Trubel bereits knapp 200.000 Exemplare des Buchs verkauft worden. Das schlussendlich erreichte Buchverbot alleine reicht Kohl und seiner Entourage offenbar nicht, nun will er noch eine horrende Geldentschädigung von Autoren und Verlag. Dieses Vorhaben ist, vorsichtig ausgedrückt, rechtlich eher ambitioniert, beträgt doch die bisher höchste in einem entfernt vergleichbaren Fall zugesprochene Entschädigungssumme 395.000 Euro und damit gerade einmal ein Zwölftel des Kanzlers Wunsch-Summe. Der aktuelle „Rekord“ wurde der Springer-Presse auferlegt für immerhin 38 eklatant unwahre Vorfälle aus dem Intimleben von Jörg Kachelmann. Eingeklagt waren damals 2,25 Mio. Euro. In erster Instanz, interessanterweise auch damals vor dem Landgericht Köln, wurden 635.000 Euro zugesprochen und dann vom Berufungsgericht Köln auf 395.000 Euro reduziert.

Wenn man dies bedenkt und dann noch berücksichtigt, dass in Vermächtnis unter Beachtung und sorgfältiger Abwägung von Kohls Persönlichkeitsrechten mit der grundgesetzlich garantierten allgemeinen Presse- und Meinungsfreiheit ausschließlich wahre Zitate aus dem Politiker-Leben des Helmut Kohl veröffentlicht wurden, fragt man sich, warum das Landgericht Köln eine derart überhöhte, juristisch mehr als fragwürdige Klage wie die des Altkanzlers nicht schon längst mit klaren Worten abgewiesen hat.

Dieses Unverständnis schlägt um in ungläubiges Staunen, wenn man die neuesten Ausführungen des Altkanzlers liest, mit denen er begründen lässt, weshalb ihm ein derart hoher Betrag zustehen soll. Die Formulierungen in einem kürzlich zu den Gerichtsakten eingereichten Schriftsatz lesen sich in weiten Teilen nicht wie die übliche Anwaltsprosa, sondern eher wie aus der Feder des Ehepaars Helmut und Maike Kohl-Richter stammend, womöglich noch angereichert und gewürzt von Kai Diekmann, dem ehemaligen Bild-Scharfmacher und dabei stets loyalen Trauzeugen von Helmut Kohl und Frau Maike.

Helmut Kohl wirft dem Heyne Verlag und seinen beiden Autoren nun nichts Geringeres vor, als durch das Buch einen Schaden für die weltweite Geschichtsschreibung angerichtet zu haben. Er verlangt deshalb allen Ernstes vom Landgericht Köln, dass es im Interesse „von Deutschland, Europa, USA, Russland, Japan und China“ ein „klares Signal“ sendet. Kohl versteht darunter offenbar ein alle bisherigen Grundsätze sprengendes Urteil in Millionenhöhe. Er wäre wohl nicht der Rekordkanzler, wenn er sich dabei mit weniger als der Rekordsumme von „mindestens 5 Millionen Euro“ zufrieden geben würde. Die Begründung dafür ist nicht so sehr im Juristischen, sondern eher im weltgeschichtlichen Großen und Ganzen zu sehen, wie ein paar ausgewählte Passagen aus dem Schriftsatz der Kanzlei Holthoff-Pförtner zeigen:

Der vorliegende Fall mit einem derart dreisten, böswilligen und bewussten massiven Vertrauens- und Rechtsbruch und einer darauf aufbauenden derart drastischen und nicht wiedergutzumachenden Bloßstellung, Verhöhnung und Verzerrung von Charakter und Person, Privatleben und Politik des Klägers ist in Art und Ausmaß der Verletzung der Privatsphäre, des Persönlichkeitsrechts und der Würde eines Menschen schlicht einmalig.“

„Das Machwerk ist nach allem perfide und niederträchtig“, eine „unter massivem Rechts- und Vertrauensbruch“ und „mit außergewöhnlicher Dreistigkeit und Bösartigkeit verfasste und verbreitete Zerr- und Schmähschrift.“

„Das Machwerk ist unter dem Deckmantel vermeintlicher Geschichtsschreibung und freier Meinungsäußerung ein mit hoher krimineller Energie planvoll und kühl kalkuliert inszenierter gezielter Rufmord an der Person des Klägers und eine in der Geschichte nicht vergleichbare, sondern außergewöhnliche Verletzung seines Persönlichkeitsrechts und seiner Würde mit weitreichenden Folgen auch für Politik und Geschichte.“

„Die Forderung von mindestens 5 Millionen Euro Schadensersatz ist […]angemessen, weil der Schaden, den das Machwerk der Beklagten am Kläger und seinem Bild in Gegenwart und Geschichte sowie für Politik und die weltweite Geschichtsschreibung angerichtet hat und geeignet ist, weiter anzurichten, beispiellos in der Geschichte ist und weil der Schaden Wirkung weltweit und mithin weit über die deutsche Grenze hinaus entfaltet hat und entfalten wird.“

„Nicht als Bemessungsgrundlage herangezogen werden können bisher in Deutschland zugesprochene Entschädigungssummen, weil es bis dato in Deutschland (und im Übrigen weltweit) keinen mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren Fall gibt.“

„Darüber hinaus ist zugrunde zu legen, dass der Schaden aufgrund der weltgeschichtlichen Bedeutung des Klägers über die deutsche Öffentlichkeit und die deutsche Geschichtsschreibung hinaus eingetreten ist und Wirkung hat.“

„Die Höhe der Geldentschädigung muss also ein entsprechend klares Signal der Genugtuung und der Entschädigung für den Kläger und sein Lebenswerk gleichermaßen für das Inland und Ausland sein – von Deutschland über Europa und die USA bis hin nach Russland, China und Japan.“

Man merkt, Kohl und seine anwaltlichen und publizistischen Gehilfen sind richtig böse auf den Verlag und die Autoren. Bezeichnenderweise bringen sie es nicht einmal übers Herz, das Buch einfach als das zu bezeichnen, was es ist, nämlich als Buch. Stets beschreiben sie es voller Verachtung als „Machwerk“, dessen „finales Tilgen“ leider unmöglich sei, weil „das Internet bzw. das Netz nichts vergisst.“

Durch die drastische Wortwahl bestätigt Kohl en passant genau das, was er Verlag und Autoren vorwirft, nämlich dass sie ihn durch getreue Wiedergabe seiner Zitate als Meister der Brachial-Rhetorik zeigen.

Auch einen weiteren Tragpfeiler seiner früheren Machtausübung bestätigt er mustergültig: Alle in seiner Umgebung fügen sich offenbar wie eh und je seinem Willen. Zu den Fügsamen gehört allem Anschein nach auch der Kanzleichef und Namensgeber der Kohl-Anwälte Holthoff-Pförtner. Dieser Herr gilt als Kohls „treuester Freund“und lässt es in dieser Funktion zu, dass in einem Schriftsatz mit seinem Briefkopf das „finale Tilgen“ eines als „Machwerk“ beschimpften Buchs verlangt wird.

Dieser Herr ist aber nicht nur Kohls Freund und Kohl dessen Trauzeuge, Holthoff-Pförtner ist seit kurzem – wenn auch vorsichtig ausgedrückt nicht nur mit Begeisterung begrüßter – Präsident des Verbands der Zeitschriftenverleger. In dieser Funktion hätte er eigentlich den Widerspruch erkennen können, der sich daraus ergibt, dass er als Kohl-Anwalt dessen Wunsch nach „finalem Tilgen“ eines „Machwerks“ den anwaltlichen Segen gibt und sich zugleich als Präsident des Zeitschriftenverbands VDZ verpflichtet hat, dessen „Mission Statement“ Nummer 1 zu erfüllen und stets „für alle Belange einer freiheitlichen Presse einzutreten“, ohne dass Teile jener Presse bei unliebsamen Veröffentlichungen gleich befürchten müssen, final getilgt zu werden.

Vor diesem Hintergrund eher kurios zu nennen als zu kritisieren ist der Umstand, dass Holthoff-Pförtners Mitarbeiter es bereitwillig zugelassen haben, dass sich ihre Schriftsätze seitenlang mit Elogen auf Kohls weltgeschichtliche Bedeutung füllen. So kann man lesen, dass Kohl „der bedeutendste Staatsmann Europas seit dem Zweiten Weltkrieg“ war, dass er „zugleich Mitgestalter und Wegbereiter der begründeten Hoffnung und realen Chance auf ein Leben in Frieden und Freiheit im 21. Jahrhundert“ war, dass er „das Prädikat Kanzler der Einheit und den Titel Ehrenbürger Europas“ nicht etwa „aus einer Laune oder Zufall der Geschichte heraus“ trage und dass er „unbestritten Weltgeschichte geprägt und geschrieben“ habe. „Der Lauf der Dinge wäre ohne ihn und seine klare Handschrift eine andere gewesen.

Es bleibt zu hoffen, dass das Gericht morgen eine ebenso klare Handschrift zeigt und deutlich zu erkennen gibt, was es vom nachgerade alttestamentarischen, aber rechtlich eher schwach fundierten Zorn des Altkanzlers hält, mit dem dieser die Heyne-Publikation belegt, und wie nüchtern es die angeblich davon ausgelösten internationalen Verwicklungen in die doch eher traditionelle deutsche Rechtsdogmatik einzuordnen versteht.

Rainer Dresen

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