Die Rechte-Kolumne Rainer Dresen: Matussek ist zu Krömer gegangen

Hatte Tucholsky Recht, als er 1913 auf die Frage „Was darf Satire?“ antwortete „Alles“? Ein aktueller Anlass, um diese Frage zu diskutieren, ist die Auseinandersetzung um Matthias Matusseks (noch nicht ausgestrahlten) Auftritt in der neuen Staffel von „Krömer – LateNight Show“.

Krömer bezeichnete Presseberichten zufolge Matussek, Ex-SPIEGEL-Kulturchef und Ehrenmitglied im „Verein Deutscher Sprache“, bei der Show-Aufzeichnung als „hinterfotziges Arschloch“ und fragte ihn: „Was machen Sie eigentlich nach einer Talkshow? In den Puff gehen?“

Was hatte Matussek nur getan, um Krömer so zu reizen? Wer den Proll-Talkmaster Krömer kennt, ahnt es: Vermutlich war nicht viel mehr nötig als eine gesunde, unverhohlen ausgelebte Antipathie seitens des Talkshow-Gastgebers, verbunden mit dem üblichen Fehler des Gastes, Krömers Show dafür nutzen zu wollen, Werbung in eigener Sache zu betreiben. So soll Matussek vor laufender Kamera Krömer seine neue Novelle Die Apokalypse nach Richard: Eine festliche Geschichte überreicht haben. In dem Buch, dies nur am Rande, geht es um Weihnachtsvorbereitungen, den grauen Star und die Ankunft Gottes in gottloser Finsternis. Alles sicherlich wichtige, aber eher keine Themen, die man direkt mit Kurt Krömer in Verbindung bringt.

Nun jammert Matussek, offenbar kein regelmäßiger Zuschauer der vorangegangenen Anarcho-Shows des Neuköllner Proll-Talkers, in diversen Medien über seine Behandlung durch Krömer. Vor allem aber hadert er mit seiner Entscheidung, überhaupt in die Sendung gegangen zu sein, obwohl ihn Frau und Freunde davor gewarnt hatten. Offenbar hatte er die Einladung auch deshalb angenommen, da man ihm bedeutet hatte, es solle bei seinem Auftritt über den Papst und Religion geredet werden, ein Thema, das Matussek bekanntlich am Herzen liegt, das aber vermutlich in der Sendung nur am Rande behandelt wurde.

Auf eine jüngst an Krömer bzw. dessen Produktionsfirma ergangene Aufforderung, Matusseks Auftritt vor der Ausstrahlung der gesamten Sendung herauszuschneiden, hat deren Anwalt ablehnend geantwortet und darauf verwiesen, dass der Matussek missfallende Dialog von der Kunst- und Satirefreiheit gedeckt sei. Jedem Zuschauer und Gast sei vor der Sendung klar, dass Krömers Show „eine Form von absurdem Theater“ sei und Gäste dies„tiefenentspannt“ sehen sollten.

Medial betrachtet hat der Anwalt sicher Recht, und es ist ratsam, gar nicht erst zu Krömer zu gehen, wenn man Angst vor medialem Kontrollverlust hat. Wenn man aber gegen jede Vernunft zugesagt hat und dann, wie zu erwarten war, mit dem typischen Krömer-Gefühl aus der Sendungsaufzeichnung geht, nämlich dem, dass hier etwas gewaltig aus dem Ruder gelaufen ist, sollte man sich allenfalls im stillen Kämmerlein darüber ärgern. Rein rechtlich betrachtet ist die Sache aber vielleicht nicht ganz so eindeutig: Im Regelfall sind Persönlichkeitsrechte verletzt, wenn man jemanden – noch dazu einen bekennenden Katholiken – ohne stichhaltigen Grund als „hinterfotziges Arschloch“ und als “Puffgänger“ bezeichnet. Allerdings können solche Rechtsverletzungen ausnahmsweise und unter Bezug auf die Kunstfreiheit in Form der Satire gerechtfertigt sein. Nun aber ist nach der Rechtsprechung nicht jede Satire zugleich Kunst. Keine zulässige Satire, sondern eine unzulässige Rechtsverletzung ist Schmähkritik. Eine solche wird in den Fällen angenommen, in denen bei einer allerdings im Gesamtzusammenhang zu betrachtenden Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der satirisch behandelten Person im Vordergrund steht und diese jenseits polemischer Kritik persönlich herabgesetzt wird. Eine persönliche Herabsetzung trotz der versuchten Einkleidung in die Kunstform der Satire liegt vor allem dann vor, wenn es um den Kernbereich der menschlichen Ehre im Kontext der Sexualität geht. So durfte beispielsweise Franz-Josef Strauss in der Zeitschrift konkret nicht als Schwein dargestellt werden, der mit anderen, in Justiztracht steckenden Schweinen zärtlichen Austausch pflegt. Eine Frau Lisa Loch http://de.wikipedia.org/wiki/Lisa_Loch klagte erfolgreich gegen vorhersehbare Scherze, die Stefan Raab mit ihrem Namen machte, und Susanne Stahnke ließ einen Ausschnitt der Harald-Schmidt-Show verbieten, in der sie wie weiland Sharon Stone in sexuellem Kontext mit einem Eispickel hantierte. Um im Fall Matussek ein abschließendes Urteil abgeben zu können, müsste man also die gesamte Sendung und nicht nur die bekannt gewordenen Zitate kennen. Sollte er jedoch klagen, stehen seine Chancen juristisch so schlecht nicht, ob er sich damit aber einen Gefallen tut, ist eine andere Frage.

Anmerkung von BuchMarkt: Rainer Dresen war selbst bereits mehr oder weniger tiefenentspannter Gast der Krömer Show. Erließ sich durch die Aussicht in die Sendung locken, er könne dort sein Yoga-Buch Beim ersten Om wird alles anders promoten. Doch irgendwie kam alles anders: Der Teil mit seiner Buch-Promo wurde natürlich vor der Ausstrahlung noch rausgeschnitten ….

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