eBuch hat eine EV gegen Weltbild wegen „irreführender Werbung“ erwirkt. Weltbild wird untersagt, „im geschäftlichen Verkehr beim Angebot dem verlangten Preis einen höheren Preis für eine andere, höherwertige Buchausgabe vergleichend gegenüberzustellen“.
Weiter wird untersagt, „mit einer prozentualen, vergleichenden Preisdifferenz ‚so günstig nur bei Weltbild’ zu werben, ohne dabei anzugeben oder sonst erkennbar zu machen, auf welches Buchangebot sich der höhere Preis bezieht“, heißt es im EV-Beschluss.