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Hartauers Steuerrecht

08.08.2011 16:12 Das E-Book und die Steuern: Das E-Book bleibt steuerlich benachteiligt

Immer wieder überschlagen sich die Meldungen über die enormen Zuwächse im E-Book-Bereich. Für die einen Grund zu Euphorie, für die anderen beängstigende Entwicklungen. Selten wird dabei zwischen den wissenschaftlichen Veröffentlichungen der Fachverlage, auch Sachbüchern, und belletristischen Veröffentlichungen unterschieden. Auch wenn immer wieder der prozentuale Anstieg gegenüber dem Vorjahr betont wird, anstatt die tatsächlichen Verkaufszahlen nebeneinander zu legen, sind die Herausforderungen für den Buchhandel unverkennbar: Neue Vertriebsstrukturen oder redaktionelle Anforderungen an eine Internetkommunikation im Sachbuchbereich sind nur zwei Stichworte.

Eine aktuelle Veröffentlichung der EU-Kommission zeigt jedoch, dass das E-Book nicht als förderungswürdig angesehen wird.

Für gedruckte Bücher räumt das EU-Recht bekanntlich allen Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eines ermäßigten Steuersatzes ein, wovon nur Dänemark keinen Gebrauch gemacht hat - in Dänemark werden Bücher und Zeitschriften wie alle anderen Waren auch mit dem Normalsatz von 25 % USt belastet. Deutschland hat zur Zeit einen ermäßigten Steuersatz von 7 %, das Vereinigte Königreich befreit den Verkauf von Büchern gänzlich von der Umsatzsteuer, Spanien, Italien und Luxemburg haben stark ermäßigte Steuersätze von 3 bzw. 4 % und in Bulgarien werden Bücher mit 20 % USt belastet.

Die Möglichkeit, CD-Roms und anderer physische Träger ebenfalls mit dem ermäßigten Steuersatz zu belegen, haben bislang immerhin Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn umgesetzt. Schweden und das Vereinigte Königreich haben den ermäßigten Steuersatz für CD-Roms und Hörbücher an besondere Voraussetzungen, wie den Verkauf an karitative Organisationen, geknüpft. Unser Berufsverband ist mit Berlin weiter im Gespräch über die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes, aber noch ist die Zielgerade nicht in Sicht.

Für E-Books aber gibt es keine Subventionen in Form des ermäßigten Steuersatzes. Die derzeitigen EU-Vorgaben sind eindeutig, die Mitgliedsstaaten unternehmen nicht einmal Vorstöße nach einer Förderung. Und so werden e-Books nach wie vor nicht den Lieferungen von Büchern zugeordnet, sondern den Leistungen auf elektronischem Wege. Die Steuersätze bewegen sich damit alle am oberen Limit der Vorgaben der EU. Und da liegt Deutschland mit 19 % fast noch im unteren Bereich. Zypern und Luxemburg besteuern E-Books mit dem dort geltenden Normalsatz von 15 % gefolgt von Spanien und Malta mit 18 % und Niederlande und Deutschland mit 19 %. Spitzenreiter sind Dänemark, Ungarn und Schweden mit jeweils 25 %, alle anderen Mitgliedstaaten besteuern mit Sätzen zwischen 20 % und 24 %. Warum wohl steuert Amazon sein Geschäft von Luxemburg aus?

Solange die Abgabepreise für E-Books an den Ladenverkaufspreis der gedruckten Bücher angepasst werden, ist deren Netto-Erlös steuersatzabhängig immer kleiner als bei einem Verkauf eines gedruckten Buches. Die Verlage stört es wenig, weil ja auch die Herstellungskosten für ein e-Book deutlich unter denen eines gedruckten Buches liegen und die Marge damit wieder stimmt, und die stationären Buchhändler nehmen in der Regel am E-Book-Geschäft kaum teil - von den größeren Filialenketten einmal abgesehen, denen es darauf ankommt, sich im Bewusstsein der Kunden als E-Book-Händler zu etablieren.

Wer aber nicht auf einen Angleichung der Steuersätze drängt, der läuft Gefahr, dass die Rechtfertigung für den ermäßigten Steuersatz von gedruckten Büchern immer schwerer fällt. Denn mit dem ermäßigten Steuersatz wird nicht die Papierindustrie subventioniert, sondern das Kulturgut Buch, und dem Kulturgut ist es einerlei, in welcher Form es vertrieben wird.

Dr. Martin Hartauer WP/StB/RA ist Partner bei Ebner Stolz Mönning Bachem in Frankfurt und spezialisiert auf die steuerliche Beratung von Verlagen und Buchhandlungen

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