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Hartauers Steuerrecht

21.09.2010 16:08 Neubewertung der Vorräte (Teil I)

Hartauers Steuerrecht - Dr. Martin Hartauer
Dr. Martin Hartauer
Der Fiskus hat für das Geschäftsjahr 2010 zu einem Großangriff auf die Bewertung der Vorräte geblasen. Dabei zielt die Finanzverwaltung nicht nur auf die Verlagsbestände, sondern auch auf die seit dem 20iger Jahren des vorigen Jahrhunderts tradierte Bewertung der Bestände im Sortimentsbuchhandel, wobei beide Sparten jedoch von unterschiedlichem Kalibern bedroht sind.

Für die Warenvorräte in der Verlagsbilanz hat das BilMoG einen Gleichlauf von handelsrechtlicher und steuerlicher Bewertung beabsichtigt, der bei den allermeisten Verlagen ohnehin schon gängige Praxis war. So wurden die hergestellten Bestände nicht nur mit ihren Einzelkosten, sondern in der Regel auch mit den anteiligen Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten angesetzt, um nicht in Handels- und Steuerbilanz abweichend bilanzieren zu müssen. Für die Steuerbilanz galt zumindest seit der Entscheidung des BFH vom 21. Oktober 1993 die Verpflichtung, die entsprechenden Gemeinkosten anzusetzen. Als üblicher durchschnittlicher Gemeinkostenzuschlag waren in der Vergangenheit rd. 5 % als angemessen anerkannt, wobei zu berücksichtigen war, dass ein nicht zu unterschätzender Anteil der Lektoratsarbeit auf Titel entfällt, die letztlich abgelehnt werden, und somit nicht zu bewerten war.

In einem Schreiben vom 12. März 2010 hatte die Finanzverwaltung en passant die Auffassung vertreten, dass zusätzliche Gemeinkostenanteile zu berücksichtigen sind, und zwar nunmehr auch die Kosten der allgemeinen Verwaltung, für betriebliche Altersversorgung und für soziale Einrichtungen u. dgl. Während ich noch in der Kolumne im April diesen Jahres die vage Hoffnung hatte, dass sich die Finanzverwaltung hier wohl vertan habe, hat sie mit Schreiben vom 22. Juni 2010 klargestellt, dass sie die Änderung ernst meint und dass sie demnächst auch die entsprechenden Einkommensteuerrichtlinien ändert werde, um widersprüchliche Aussagen zu vermeiden. Die Änderung der Einkommensteuerrichtlinien ist für das IV. Quartal 2010 avisiert, rechtzeitig also für die Bilanzerstellung für das Geschäftsjahr 2010.

Mit dieser Änderung wird sich der Gemeinkostenzuschlag auf Vorräte in der Verlagsbilanz drastisch erhöhen. Denn nunmehr fallen neben den Abschreibungen mit den allgemeinen Verwaltungskosten auch sämtliche Personalkosten einschließlich der Geschäftsführergehälter, die EDV-Kosten, die Versicherungen und Beiträge, die Kosten der Buchführung, die Rechts- und Beratungskosten, die betriebliche Altersversorgung, die Pkw-Kosten und die Raumkosten wie Miete, Instandhaltung und Reinigung in die Bemessungsgrundlage. Da dieser Teil der Kosten weitaus höher ist als der Teil des Lektoratsaufwands, der sich ausschließlich auf die angenommenen Titel bezieht, kann der Aufschlagssatz - je nach Einzelfall - gut das 5 bis 6-fache des bisherigen Zuschlagssatzes betragen. Das macht bei Vorräten von 1 Mio € statt bisher 50.000 € rd. 300.000 € aus. Der Mehrbetrag von 250.000 € ist voll zu versteuern, ohne dass der Verlag auch nur 1 € mehr Umsatz gemacht hätte. Das wird in vielen Fällen zu einer erheblichen Belastung führen. Wir sind gerade dabei, die Belastungen im Einzelnen für unsere Mandanten zu berechnen.

Ob sich die Steuermehrbelastung aufgrund des höheren Wertansatzes der Vorräte durch höhere Abschreibungen wieder kompensieren lässt, ist durchaus fraglich, weil sich die nächste Betriebsprüfung die entsprechenden Abschreibungen ganz genau ansehen wird. Jedem Betriebsprüfer ist klar, dass die Verlage diesen Mehraufwand zu vermeiden suchen. Stichhaltige Gründe, die eine Änderung der Abschreibungsmethode rechtfertigen, werden sich nicht in allen Fällen finden lassen.

Schon von daher ist jedem Verlag ein ordentliches Weihnachtsgeschäft und leere Lage am Jahresende zu wünschen, damit die Neubewertung der Vorräte nicht zu einer ernsthaften finanziellen Belastung auswachsen kann. Das Problem haben dann aber möglicherweise die Kollegen aus dem Sortimentsbuchhandel, die ihre Vorräte künftig ebenfalls neu bewerten müssen, weil das Sortimenter-Merkblatt aufgehoben wurde. Dazu aber mehr im Teil II.

Dr. Martin Hartauer WP/StB/RA ist Partner der Sozietät Haag Eckhard Schoenpflug und spezialisiert auf steuerliche Beratung von Verlagen und Buchhandlungen


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