Affären 23.04.2010 08:38
BAG: MVB unterliegt im Schadensersatzprozess gegen Alt-Geschäftsführer / Urteilsbegründung zum Nachlesen
Hinter den Kulissen schwelt schon lange ein Thema, das gestern eher beiläufig öffentlich

Klaus Jost
wurde und für den
Börsenverein sehr teuer werden kann: Die
MVB, die Wirtschaftstochter des Börsenvereins, hatte (was Eingeweihten allerdings von Anfang an unverständlich war) eine 1,1 Mio. Schadensersatzklage gegen die Alt-Geschäftsführer der
BAG angestrengt. Damit ist ein neues Thema bei der kommenden NRW-Landesverbandstagung des Börsenvereins und für die Buchhändlertage im Juni in Berlin vorgegeben.
Denn: Die (mittlerweile bekannt gewordene) Schadensersatzklage gegen
Dr. Martin Schürmann und
Klaus Jost ist am 27. Januar nicht nur kostenpflichtig abgewiesen worden, was angesicht des Streitwerts an Anwalts-und Gerichtskosten die MVB mit weit mehr als die bisher öffentlich zugebenen 40.000 € belasten wird. Die MVB und ihre Tochter BAG sind dennoch in Berufung gegangen, die sie bis Ende April beim OLG Frankfurt einreichen wollen.
Will die MVB von anderen Baustellen (etwa
Libreka) ablenken? Fraglich wird sein, ob man

Dr. Martin Schürmann
den Börsenvereinsmitgliedern klar machen kann, warum man einen teuren Prozess führt, der weitere Mitgliedsgelder verbrennt - und der selbst im Erfolgsfalle mangels Masse bei den Beklagten recht sinnlos erscheint?
Einen solch teuren Prozess nur zu führen, damit man in der Frage des Schadenersatzes durch die Mitglieder nicht angreifbar wird, ist dann in jeder Hinsicht ein teures Vergnügen, denn eine überschlägige Berechnung der Prozesskosten über einen Internet-Prozesskostenrechner unter Berücksichtigung von Berufungen und den entsprechenden Streitwerten kommt man leicht auf 220.000 Euro – zuzüglich weiterer Anwaltskosten von geschätzt mindestens 100.000 bis 150.000 Euro. Ach ja - es läuft (davon wurde noch nirgends berichtet) auch noch ein weiterer Prozess gegen
Knut Milbredt. Dessen Kosten darf man auf die geschätze Summe noch aufschlagen.
Auch er erscheint nach Einblick in die Aktenlage vielen aussichtslos, da sich die Vorwürfe an die Alt-Geschäftsführer ("Pflichtverletzung") wohl in keinem Fall belegen lassen: Wie gründlich sich die Geschäftsführer damals hatten beraten lassen, ist ja auch Thema langer Diskussionen gewesen.
BuchMarkt liegt die Urteilsbegründung inzwischen auch als pdf vor: Hier
Download: BAG.pdf (692,81 kB) können Sie sich selber ihr Urteil bilden. Inzwischen hat die MVB dazu eine Stellungnahme abgegeben
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