Die DBH Holding hat heute mit einer kurzen Info bestätigt, dass man gegen die Wahl eines Gesamtbetriebsrates [mehr...] gerichtlich vorgegangen ist.
Die von der DBH beantragte einstweilige Verfügung richtet sich aber lediglich gegen die Einsetzung eines Wahlvorstandes zur Einrichtung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrates bei Weltbild Plus, nicht gegen den bereits bestehenden Konzernbetriebsrat und bereits bestehende Filialbetriebsräte. Die Wahl eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrates erfordert bestimmte rechtliche Voraussetzungen, die nicht vorliegen, wie eine rechtliche Prüfung ergeben hat. Das Unternehmen hat daher ein Gericht angerufen, diesen Rechtsfehler auf dem Weg einer einstweiligen Verfügung festzustellen.