Kennzeichnungspflicht 23.03.2010 17:53
Ab 1. April müssen Filme das neue FSK-Kennzeichen tragen/Auch Bücher mit DVD-Material betroffen
Einer Neuregelung im Jugendschutzgesetz zufolge müssen ab dem 1. April Bildträger mit neuen Kennzeichen zur Altersfreigabe versehen sein. Dies betrifft auch Bücher, die mit DVDs kombiniert sind. Die Altersfreigabe muss zukünftig „auf der Frontseite der Hülle“ angebracht sein.
„Die neuen Zeichen sind auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 mm (3,46 cm x 3,46 cm) und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 mm (1,58 cm x 1,58 cm) anzubringen (ß 12 Abs. 2 Satz 2 JuSchG)“, heißt es im Originaltext. Gültig ist die Regelung schon länger, am 31. März läuft aber die Übergangsfrist ab.
Koch, Neff & Volckmar hatte vor einigen Wochen sowohl Verlage als auch Buchhandlungen auf das Problem aufmerksam gemacht. Buchhandlungen können sich darauf verlassen, nur noch richtig gekennzeichnete Ware zu erhalten, versichert Einkaufsleiter
Markus Fels.
Eckhard Schwettmann, der sich des Problems bei
Humboldt angenommen hat, hat auch mit Kollegen telefoniert. Viele Verlage scheinen sich des Problems noch gar nicht bewusst zu sein. Bei der
Schlüterschen Verlagsgesellschaft, zu der Humboldt gehört, hat man sich ausführlich informiert und liefert den einzigen betroffenen Titel –
Digitalfotografie für Fortgeschrittene von
Tom Striewisch – korrekt ausgezeichnet.
Die Kennzeichnung stellt eine Herausforderung für Gestalter dar, da das Siegel auf Buchcovern sehr viel Raum einnimmt. Im Internet sind in verschiedenen Foren Diskussionen im Gang, die das "Verhunzen" der Cover beklagen. Auch DVD-Hüllen sind schließlich betroffen. Die
Digitalfotografie für Fortgeschrittene ziert auf dem Cover eine CD, in deren Mitte das Kennzeichen steht. Schwettmann erläutert: „Wenn auf dem Cover eine CD abgebildet ist, kann auch eine kleinere Version des Kennzeichens verwendet werden.“