In Deutschland ist schon länger ein Trend zu immer mehr geringfügig bezahlten Jobs zu verzeichnen. Wenn Sie entsprechende Stellen einrichten wollen, haben Sie die Wahl zwischen zwei verschiedenen Modellen: dem Mini- oder Midijob.
Am weitesten verbreitet ist der Minijob, für den heute annähernd 7 Mio. Menschen gemeldet sind. Für die Mitarbeiter zeichnet sich diese Beschäftigungsform dadurch aus, dass von ihrem Gehalt keine gesetzlichen Abzüge einbehalten werden. Denn diese zahlen komplett Sie als Arbeitgeber in Höhe von 30% des Bruttolohns.
Eine alternative zu den Minijobs sind die Midijobs. Diese unterliegen genauso wie normale Vollzeitarbeitsverhältnisse der vollen SV-Pflicht. Der Unterschied liegt in der Berechnung der SV-Beiträge für Ihre Mitarbeiter. Für Sie als Arbeitgeber fallen diese in normaler Höhe an, während Sie für Ihre Angestellten subventioniert werden. Ein kleiner Vergleich zeigt Ihnen die Unterschiede der beiden Jobformen auf. Bei einem Minijob mit 400 Euro Monatslohn bekommt Ihr Arbeitnehmer 400 Euro ausbezahlt. Sie müssen dafür inklusive Umlagen etwa 526 Euro aufwenden. Beim Midijob mit 401 Euro Monatslohn, bekommt Ihr Arbeitnehmer nach Abzügen rund 357 Euro ausbezahlt. Für Sie errechnet sich ein Gesamtaufwand von etwa 479 Euro.
Wie Sie sehen hat der Midijob für Sie als Arbeitgeber einen deutlichen Kostenvorteil. Durch die geringeren gesetzlichen Aufwendungen sparen Sie monatlich rund 46 Euro. Für Ihren Mitarbeiter hingegen scheint der Midijob zunächst deutlich schlechter zu sein. Bei genauerem Hinsehen sieht das aber schon anders aus. Hat Ihr Arbeitnehmer nämlich keinen Krankenversicherungsschutz, zum Beispiel über eine Familienversicherung, muss er diese von den 400 Euro selbst bezahlen. Damit bleibt in so einem Fall kaum mehr Geld übrig als in der Variante des Midijobs.
Aber es gibt noch weitere Vorteile beim Midijob.
> So hat Ihr Arbeitnehmer nach einem Jahr im Midijob bei Verlust des Arbeitsplatzes Anspruch auf Arbeitslosengeld. Er beläuft sich bei Steuerklasse 1 oder 4 auf rund 188 Euro. In unsicheren Zeiten mit Sicherheit ein nicht zu unterschätzender Pluspunkt. Der Minijobber hingegen geht bei Arbeitslosigkeit leer aus.
> Für schwangere Mitarbeiterinnen dürfte auch der Punkt interessant sein, dass sie Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse bekommen. Insgesamt kommen so in der Mutterschutzfrist immerhin 1.287 Euro zusammen. Eine Minjobberin kann im Gegensatz dazu auf maximal 210 Euro hoffen.
> Ernsthaft erkrankte Midijobber, die aus der sechswöchigen Lohnfortzahlung herausfallen, haben Anspruch auf Krankengeld. Minijobber hingegen nicht.
> Und als letztes sei noch erwähnt, dass die Zeiten als Midijobber voll bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Minijobber haben diesen Vorteil nicht. Deren Beschäftigungszeiten finden für Rentenzwecke keine Berücksichtigung.