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Rumbergs Randnotiz

01.11.2009 10:38 Das 7. Gebot

Mit der Kenntnis der Gebote ist das so eine Sache in der säkularisierten Gesellschaft. Insbesondere das siebte (Du sollst nicht stehlen) scheint immer weiter in Vergessenheit zu geraten. Damit ist nicht nur der massenhafte illegale Download von Musik oder das Stehlen anderer urheberrechtlich geschützter Inhalte gemeint. Es gibt auch Beispiele, die möglicherweise nicht justiziabel sind, aber doch eigentlich jenseits des guten Geschmacks.

Da kam in diesen Wochen ein Buch auf den Markt mit dem Titel „Ein Mann – ein Bauch“. Sucht man es bei amazon, so wird man natürlich gleich fürsorglich gefragt: „Meinten Sie „Ein Mann – ein Buch?“. Könnte es sein, dass Rowohlt hier einfach am Erfolg eines Bestsellers partizipieren wollte?

Ein noch dreisteres Beispiel findet sich in einer Anzeige, in der die Deutsche Bibelgesellschaft für eine neue Ausgabe der Bibel wirbt (Erstverkaufstag passender Weise der Reformationstag). Die headline lautet: „Falls Sie dieses Buch in der Absicht kaufen, es als Staubfänger in Ihr Regal abzuschieben,ist es wohl eher nichts für Sie.“

Hatte man so etwas ähnliches dieses Jahr nicht schon einmal gelesen? Richtig: Der Kein & Aber Verlag aus Zürich hatte auf eine Banderole um seinen Bestseller „50 Erfolgsmodelle“ geschrieben: „Falls Sie jetzt schon wissen, dass Sie dieses Buch wollen, ist es wohl nichts für Sie.“

Ohne allzu moralinsauer zu klingen, oder diese Randnotiz in ein Wort zum Sonntag zu verwandeln hier doch ein ganz und gar kostenloser (und jederzeit unter einer Art Creative Commons share alike Lizenz jederzeit kopierbarer Rat: Falls Sie auch morgen noch guten Gewissens in den Spiegel schauen wollen, dann ist Ideenklau wohl wirklich nichts für Sie.

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