Printausgabe

Zur Webcam
News / Kolumnen / Praxis / Specials / Bestseller / Stellenmarkt / Wer gehört zu wem? / Shop / Titelschutzanzeigen / Mediadaten

Kolumnen


Suche:  ?
Home / Login / Registrierung
150

Rumbergs Randnotiz

28.10.2009 09:22 Leistungsschutz, Urheberrecht und Koalitionsvertrag

Rumbergs Randnotiz - Dirk Rumberg zur Weltder Medien
Dirk Rumberg zur Welt
der Medien
Der Koalitionsvertrag ist unterschrieben, an seinem Wortlaut wird sich nichts mehr ändern. Zeit also, einen Blick hineinzuwerfen und zu schauen, womit die Medienbranche im Allgemeinen und die Buchbranche im Besonderen rechnen müssen.

Der Abschnitt IV.2 ist überschrieben mit „Informations- und Mediengesellschaft“ und beschäftigt sich (Zeilen 4607 bis 4862) mit den Medien und ihrer Zukunft, insbesondere also mit dem Internet.

Die für die Buchbranche vielleicht auf mittlere Sicht folgenreichste Passage beginnt mit dem Satz: „Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler.“ Das scheint gegen Google gerichtet – und ist es wohl auch. Außerdem klingt es in den Ohren von Autoren und Verlegern gut. Doch im nächsten Satz findet sich folgende Konkretisierung, die zumindest die Buchbranche stutzen lassen sollte: „Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.“ Heißt das, dass es hier nur um „Presseverlage“ geht, ausschließlich um den Bestandsschutz von Zeitungen gegen die ungeliebte digitale Konkurrenz? Warum ist hier nicht auch von Buchverlagen die Rede?

Diese Frage muss sich insbesondere stellen, wer wenige Sätze später liest: „Der Schutz durch das Urheberrecht ist eine notwendige Voraussetzung für die Schaffung und für die Verwertung kreativer Leistungen. Wir wollen deshalb Maßnahmen unterstützen, die das gesellschaftliche Verständnis für die Bedeutung des Urheberrechts und den Respekt vor fremdem geistigem Eigentum fördern.“ Autoren, Verlage und Börsenverein werden also gut beraten sein, darauf zu achten, dass nicht allein die Interessen der Presseverleger bei den zu erwartenden Gesetzesänderungen berücksichtigt werden.

Weitere Kolumnen von Rumbergs Randnotiz