Aktuelle Zahlen zeigen, dass die Anzahl der geringfügigen Beschäftigungen in Deutschland ansteigt. immer mehr Arbeitnehmer verbessern ihr Einkommen durch die Aufnahme eines weiteren, geringfügigen entlohnten Nebenjobs. Der Vorteil liegt ja bekanntlich darin, dass diese Arbeitsverhältnisse solange der Lohn im schnitt nicht mehr als 400 Euro pro Monat übersteigt für den arbeitneh- mer lohnsteuer- und sozialversicherungs- frei sind.
Nun ist es so, dass in den vergangenen Jahren die Löhne und Gehälter gestiegen sind. Nicht aber die Grenze für die Bezahlung geringfügig Beschäftigter. Diese steht seit Jahren wie in Stein gemeißelt bei besagten 400 Euro. Daraus ergibt sich die Frage, was sie für Möglichkeiten haben diese Grenze zu erhöhen, ohne dass die Vorteile für den Arbeitnehmer wegfallen. als Grundprinzip gilt, dass auch in diesem Fall alle Möglichkeiten eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses Gültigkeit haben. Dementsprechend sind Gutscheine, Erholungsbeihilfe, Kindergartenzuschuss etc. auch hier schadfrei möglich.
Doch es gibt noch mehr Möglichkeiten: Diese resultieren aus dem Willen des Gesetzgebers, die betriebliche Altersversorgung zu fördern und diese auch geringfügig Beschäftigten zur Verfügung zu stellen.
Über diesen Weg können sie ihren geringfügig beschäftigten Mitarbeitern bis zu 216 Euro pro Monat zusätzlich bezahlen, ohne dass das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig wird. aber ein Pferdefuß ist dabei: Sie dürfen dieses Geld nicht direkt an ihren Mitarbeiter auszahlen. Vielmehr muss es in eine der geförderten Formen der betrieblichen Altersversorgung eingezahlt werden. Direktversicherung, Pensionszusagen, Pensionsfonds und Unterstützungskassen sind dafür geeignet. Damit hat der Arbeitnehmer aktuell zwar keinen Cent mehr in der Tasche, kann sich aber für das alter besser versorgt fühlen.
Zudem lässt sich so die Entlohnung für ihre geringfügig Beschäftigten immerhin um mehr als fünfzig Prozent anheben und derlei Beschäftigungsverhältnisse interessanter erscheinen.