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- Kurzarbeitergeld

Mit dem kürzlich verabschiedeten Konjunkturpaket sind unter anderem Veränderungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen worden. Durch die verabschiedeten Änderungen können sehr viel mehr Unternehmen als bisher Kurzarbeitergeld bekommen.

Die Kurzarbeit ist dafür gedacht, unabwendbare wirtschaftliche Ursachen (z. B. Rohstoff- oder Absatzmangel) in ihren Auswirkungen zu mildern. Wenn sie also mit ihrem Unter nehmen unter der aktuellen Wirtschaftslage leiden, können sie Kurzarbeit beantragen.

Wie sah es bislang aus? Um Kurzarbeit beantragen zu können, mussten in einem Unternehmen bisher mindestens ein Drittel der Mitarbeiter davon betroffen sein. Darüber hinaus waren nur solche Mitarbeiter zu berücksichtigen, bei denen mehr als 10 Prozent des Entgelts ausfiel. Arbeitszeitkonten mussten zunächst maximal zurückgefahren werden. Beantragt werden konnte das Kurzarbeitergeld dann für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten. Der Arbeitgeber musste 80 Prozent der gesamten Sozialversicherungsbeiträge auf den Entgeltausfall übernehmen.

Mit der Verabschiedung der Maßnahmen zur Konjunkturbelebung ist es nun so, dass ein Unternehmen immer Kurzarbeit beantragen kann, egal wie viele Mitarbeiter von der Maßnahme betroffen sind. Die 10-Prozent-Grenze ist geblieben, aber der Zeitraum für den Kurzarbeitergeld beantragt werden kann, ist auf achtzehn Monate verlängert worden. Der Anteil der Arbeitgeber für die Sozialversicherungsbeiträge auf den Entgeltausfall ist von 80 auf 50 Prozent vermindert worden. Die neuen Vorschriften zum Kurzarbeitergeld sind zunächst bis zum 31. Dezember 2010 befristet.

Entsprechend einer weiteren Neuerung können sie ihre Mitarbeiter während der Kurzarbeit qualifizieren. Das hat für sie zwei Vorteile. Erstens wird die Arbeitszeit, während der die Qualifizierung stattfindet über Kurzarbeitergeld bezahlt und belastet damit nicht ihre Kosten. Zweitens übernimmt die Bundesagentur für arbeit für die Qualifizierungsmaßnahme 100 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, von denen sie sonst 50 Prozent selbst bezahlen müssten.

Die aktuellen Änderungen machen das Kurzarbeitergeld zu einem interessanten Angebot für annähernd alle Unternehmen. Besprechen sie sich vor der Einführung aber auf jeden Fall mit ihrem Dienstleister für die Lohnabrechnung. Der kennt sich bei den Regelungen aus und kann ihnen hilfreiche Tipps und Hinweise geben.

Lohn4all: 0351/317040