Im Jahressteuergesetz 2009 wurde ein Passus aufgenommen, der Ihnen die Möglichkeit gibt, Ihre Mitarbeiter lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei bei der Gesundheitsvorsorge zu unterstützen.
Die neue Regelung sieht vor, dass Sie Ihren Angestellten zusätzlich zu seinem Arbeitslohn bis zu 500 Euro für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zahlen können. Im Gegensatz zu anderen Vergünstigungen können Sie die Unterstützung sogar als Barzuschuss zahlen. Das einzige, was Sie dafür brauchen, ist ein Nachweis des Mitarbeiters über die entstandenen Kosten.
Eine weitere Besonderheit der Regelung liegt in dem Geltungszeitraum. Entsprechend des Gesetzentwurfes, sind alle Zuwendungen begünstigt, die ab dem 1. Januar 2008 geleistet werden. Dafür ist es aber notwendig, dass Sie für die Zuwendungen zunächst Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen und dass Sie die Aufwendungen getrennt von anderen betrieblichen Kosten verbuchen oder verbuchen lassen. Sobald das Gesetz im Bundesrat verabschiedet ist, können Sie sich die gezahlten Steuern und Beiträge über die Korrektur der Lohnabrechnung zurückholen.
Aus Gründen der Vorsorge können Sie über diesen Weg zum Beispiel physiotherapeutische Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Rückenschmerzen finanzieren. Sie können aber auch die Kosten für Kurse zur Stressbewältigung und zur Suchtvorbeugung oder -heilung (Alkohol, Nikotin etc.) übernehmen. Pauschal gesagt, kann über diese Regelung alles gefördert werden, was arbeitsbedingte Belastungen oder deren Folgen reduziert.
In diesem Zusammenhang werden Sie wahrscheinlich an die Beiträge für Fitnessclubs oder Sportvereine denken. Gerade diese Einrichtungen sollen Menschen dazu bringen, sich zu bewegen und etwas für ihre Gesundheit zu tun. Doch leider hört genau an dieser Stelle die Großzügigkeit der neuen Regelung auf. Derlei Beiträge gelten weiterhin als Kosten der privaten Lebensführung und sind damit lohnsteuerund sozialversicherungspflichtig, wenn Sie diese für Ihre Angestellten übernehmen. Resümee: Ein Zuschuss von 40 Euro pro Monat für ihre Angestellten entspricht grob gerechnet einer Lohnerhöhung von mindestens 70 Euro.