Auf der Suche nach steuerlich und sozialversicherungstechnisch günstigen Gestaltungsmöglichkeiten sind wir diesen Monat im Bereich der Mitarbeiterverpflegung fündig geworden. Gemeint ist hier nicht die normale Kantinenverpflegung. Es gibt vielmehr Möglichkeiten, Ihren Mitarbeitern über das normale Gehalt hinaus ohne Steuer- und SV-Pflicht Aufmerksamkeiten zukommen zu lassen.
Schon im Arbeitsalltag können Sie Ihren Mitarbeitern das Leben ein wenig angenehmer gestalten. Sowohl Getränke als auch Genussmittel können steuer- und sv-frei zur Verfügung gestellt werden: Das beginnt beim kostenlosen Kaffee oder Tee, geht über die Versorgung mit Säften und Mineralwasser und reicht bis zu Annehmlichkeiten wie frischem Obst oder sogar Eis.
Auch bei Anlässen, zu denen Mehrarbeit geleistet werden muss, können Sie Ihre Mitarbeiter steuer- und sv-frei bewirten, zum Beispiel bei Sondereinsätzen wie Inventuren o.ä. Sie müssen dabei allerdings bestimmte Bedingungen einhalten. So muss die Mahlzeit im unmittelbaren Zusammenhang mit dem außergewöhnlichen Einsatz eingenommen, im Unternehmen gereicht werden und die Kosten pro Mitarbeiter nicht mehr als 40 Euro betragen.
Eine weitere Gelegenheit für steuer- und sv-freie Bewirtung von Mitarbeitern bieten Kundenbewirtungen. Der Anteil der Kosten, die auf Ihre Mitarbeiter entfallen, brauchen unabhängig von ihrer Höhe im Rahmen der Lohnabrechnung nicht weiter berücksichtigt zu werden. Ein weiterer Vorteil liegt dann vor, wenn die Bewirtung im Rahmen einer Dienstreise stattfindet. Denn dann dürfen Sie dem Mitarbeiter trotz der Bewirtung die volle Verpflegungspauschale bezahlen.
Über das Thema der Bewirtung im Zusammenhang mit Betriebsveranstaltungen hatten wir bereits berichtet. Zur Erinnerung: Prinzipiell sind solche Bewirtungen auch steuer- und sv-frei wenn die Kosten der gesamten Veranstaltung nicht mehr als 110 Euro pro teilnehmenden Mitarbeiter betragen.
Für weitere Fragen oder Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns darauf.
Kontakt: Lohn4all: 0351/317040