Dass wir Ihnen bereits in drei Folgen Tipps zur geschickten Gestaltung der Löhne Ihrer Mitarbeiter geben konnten, zeigt, wie vielfältig die Möglichkeiten sind. Und je nach Stellung und Lebenssituation der Mitarbeiter gibt es noch weitere Anregungen: Seit dem Januar dieses Jahres können Sie zum Beispiel Mitarbeitern, die Sozialleistungen als Entgeltersatz bekommen, diese Zahlungen sozialversicherungsfrei aufstocken.
Anwendbar ist die Regel, wenn Angestellte nach dem Ende der Lohnfortzahlung Krankengeld bekommen oder wenn Verletztengeld bezahlt wird. Aber auch in schöneren Momenten des Lebens können Arbeitnehmer hiervon profitieren. Das Mutterschaftsgeld und das Erziehungsgeld gelten nämlich ebenfalls als Sozialleistungen im Sinne dieser Regelung.
Dass diese Zahlungen im Regelfall für den Arbeitnehmer niedriger ausfallen als das normale Nettoarbeitsentgelt, muss nicht so bleiben. Der Gesetzgeber gibt Ihnen die Möglichkeit, die Zahlungen bis zur Höhe des üblichen Nettos aufzustocken. Denn: Diese Zahlungen sind sozialversicherungsfrei. Je nach Lage des Falles können Gesetze sowie arbeits- oder tarifvertragliche Vereinbarungen Sie zwar dazu zwingen, solche Zahlungen vorzunehmen, es ist aber auch möglich, dass Sie Ihren Angestellten einfach nur etwas Gutes tun wollen. Hierunter fallen unter anderem Zuschüsse zum Krankengeld oder Aufzahlungen auf das Mutterschaftsgeld.
Zudem können Zahlungen, die normalerweise sozialversicherungspflichtig sind, in dieser besonderen Situation sozialversicherungsfrei werden. Nämlich immer dann, wenn die Sozialleistung niedriger ist als der Nettolohn. Dann werden Gehaltsbestandteile wie zum Beispiel Sachbezüge (z. B. die Privatnutzung des Firmen-PKWs) oder vermögenswirksame Leistungen durch den Wegfall der SV-Beiträge günstiger.
Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass die Summe der Zahlungen aus Sozialleistung und Ihren Aufstockungen nicht höher wird als das normale Nettogehalt. Ist das der Fall, werden Ihre Zuzahlungen in voller Höhe sozialversicherungspflichtig. Nehmen Sie daher vor der Nutzung unbedingt Kontakt mit uns oder Ihrem Steuerberater auf, da der Teufel wie so oft im Detail steckt. Der gutgemeinte Ansatz kann durch falsche Anwendung auch hier schnell zu einem teuren Abenteuer werden.
noch Fragen? Kontakt: Lohn4all, 0351/317040