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DIE RECHTE-KOLUMMNE 21.01.2008 14:36

Rainer Dresen: Die trauen sich was. Was Tom Cruise und Havemann gemeinsam haben

DIE RECHTE-KOLUMMNE
Es gibt Bücher, die man als Verlag nicht nur in vertrieblicher, sondern auch in rechtlicher Hinsicht von besonders vielen guten Hoffnungen begleitet in den Markt entlässt. Hoffnungen darauf, dass das Buch viele Leser und wenige Juristen darunter findet. Um zwei derartige Bücher soll es nachfolgend gehen.

Florian Havemann, gewählter Verfassungsrichter in Brandenburg, veröffentlichte bei Suhrkamp ein Buch über seinen Vater, den in Zusammenhang mit der Ausreise Wolf Biermanns auch im Westen Deutschlands bekannt gewordenen, verstorbenen DDR-Dissidenten Robert Havemann. Es geht in dem Werk mit dem Titel „Havemann“ laut Verlagswerbung um die Geschichte der Familie Havemann über drei Generationen bis hinein in die unmittelbare Gegenwart. Heftig, wie ein Wintergewitter komme „Havemann“ über Berlin, über Deutschland, Ost- wie West-, so vieles sei umzudrehen und anzuzweifeln, zu enthüllen und aufzudecken, zu ergänzen und gerade zu rücken, so vieles zum ersten Mal zu erzählen, das dargestellt – oder wie Havemann sagt: „behauptet“ - werden solle.

Der Behauptungen waren es wohl zu viele. Im November bereits schrieb die Schwester des Autors einen offenen Brief an die Verlegerin und beklagte an dem Buch „eine Mischung aus Lügen, Unterstellungen, und den Missbrauch familiärer Intimität“. In einem daran anschließenden Spiegel-Beitrag behauptet die Schwester, dass ihres Bruders Sicht auf den Vater Legenden und Geschichten enthalte, die nur er so glaube. Sie weist darauf hin, dass der Autor nicht von allen im Buch vorkommenden Personen um Erlaubnis bat für Fotoverwendung oder Zitate aus Aussagen und Briefen. Und sie zeigt anhand einiger Beispiele auf, dass es für manche Buch-Darstellungen zwei völlig unterschiedliche Sichtweisen gibt: Die des Bruders und die ihre.

Vielleicht hatte man bei Suhrkamp gedacht oder sich gar versichern lassen, dass der Bruder genau wisse, wovon er schreibt oder zumindest gehofft, dass sich die inhaltlichen Auseinandersetzung um das Buch auf publizistischer Ebene abspielen werden, was sich ja im Fall der Schwester auch bestätigte. Die Schwester hätte aber wohl keine schlechten Chancen gehabt, zumal bei den berüchtigten Verbotskammern der Landgerichte Hamburg oder Berlin, wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrecht eine Unterlassungsverfügung gegen das Buch beantragen. Sie hat es nicht getan und ihre öffentliche Kritik hat vielleicht mehr in ihrem Sinne bewirkt als es jede Klage könnte.

Ein sehr ambitioniertes, vielleicht kaum lösbares Unterfangen aber, und darum soll es nachfolgend gehen, wäre wohl gewesen, ein derartiges Buch von Vorneherein juristisch unangreifbar zu gestalten. Denn das hätte für den Verlag bedeutet, zu verlangen, dass der Autor für alle geschilderten Begebenheiten objektiv nachprüfbare Belege beibringen müsste, dass keine Schilderungen privater oder gar intimer Szenen enthalten sein dürfen und dass alle behaupteten auch nur halbwegs relevanten Tatsachen zutreffend sind. Klägeranwälte und auch Richter verlangen dies von Büchern, das ist bekannt. Es gibt aber Bücher, die von der Thematik her nicht allen Anforderungen gerecht werden können. Das vorliegende, das sich mit der ja typischerweise vertraulichen oder gar konspirativen DDR-Dissidentenszene befasst, ist nicht das schlechteste Beispiel dafür, dass es Bücher gibt, die man nur mit einem Restrisiko behaftet oder gar nicht veröffentlichen kann. Suhrkamp hat sich aus durchaus nachvollziehbaren Gründen für Ersteres entschieden.

Die verbleibenden Risiken haben sich nun auch realisiert: Eine bislang ungenannte Person sah sich durch ebenfalls ungenannt gebliebene Buchpassagen in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und erreichte bereits mit der außergerichtlichen Androhung von Unterlassungsansprüchen, dass Suhrkamp das Buch nicht weiter vertreibt und sogar Buchhändler zur Rücksendung aufforderte. Für Ende Januar wurde ursprünglich eine Neufassung angekündigt, laut Verlagshomepage soll das Buch in geänderter Form nun aber erst im April erscheinen, was auf umfangreichere Überarbeitungen hindeutet.

Ein ganz anders Buch aus einem ganz anderen Verlag soll als weiteres Beispiel dafür dienen, dass manche Veröffentlichungen nur mit Risikobereitschaft erfolgen können.. Es geht um den Droemer-Verlag und um die dort erscheinende unautorisierte Tom Cruise-Biographie, die sich eingehend mit dessen Scientology-Hintergrund beschäftigt. Obwohl man ziemlich sicher sein kann, dass es die unmittelbar Betroffenen dem Autor nicht mitgeteilt haben und dass für die manch intime oder zumindest private Details keine objektiv nachprüfbaren Belege vorliegen, erfährt der Leser, wer Tom Cruise und seine aktuelle Ehefrau in den Flitterwochen besucht haben soll, wer Vater des Cruise-Baby sei, was Scientology von den Vorgänger-Frauen von Tom Cruise halte und welche Rolle Cruise in der Führungshierarchie der Scientology-Sekte einnehmen soll.

Ob das alles zutrifft? Wirklich wissen werden es nur die unmittelbar Betroffenen, und die hat der Autor vermutlich nicht alle direkt befragen können. Also war auch hier klar: Diese Buch kann entweder risikobehaftet oder gar nicht veröffentlicht werden. Da das Buch im Rahmen einer weltweiten Veröffentlichung auch in Deutschland, aber eben nicht nur dort publiziert wird, scheint dem Verlag wohl das rechtliche Risiko beherrschbar, wohl zurecht, denn die werbewirksam u.a. von „Bild“ zitierten Klageandrohungen „Tom Cruise klagt gegen Bestseller Autor. Es geht um 100 Mio. Dollar“ beziehen sich wohl vorrangig auf die USA. Auch in früheren Fällen der weltweiten Veröffentlichung einer nicht-autorisierten Künstlerbiographie wurde allem Anschein nach noch nie in Deutschland geklagt.

Rainer Dresen arbeitet als Rechtsanwalt und Verlagsjustitiar in München auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts. Mail:


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