BUCHMARKT-SEMINAR 09.01.2007 11:54
Thema: Neue Zensur in Deutschland – und wie man sie umgeht

Konstantin Wegner (l.) und Rainer Dresen
mit einer Sammlung von „Zensuropfern“
Foto: © Stadelmann
BuchMarkt reagiert mit dem diesjährigen Praxisseminar auf viele Anfragen. „Neue Zensur in Deutschland – und wie man sie umgeht“, heißt deshalb unser diesjähriges
Seminar zur Leipziger Buchmesse, das am
23. März im
Congress Center, Mehrzweckhalle 4, ab
10 Uhr stattfindet (Achtung: Ort und Zeit geändert!)
Referenten sind
RA Rainer Dresen,
Random House-Justitiar und BuchMarkt-Kolumnist, Seminarreferent der
Akademie des Deutschen Buchhandels, Referent für die Fachanwaltsausbildung im Urherber- und Medienrecht, und
RA Dr. Konstantin Wegner, Herausgeber „Recht im Verlag“, Lehrbeauftragter des Studiengangs Buchwissenschaften der Universität München.
buchmarkt.de befragte die beiden Referenten zum Seminar:
buchmarkt.de:
Ist es überhaupt möglich, als Persönlichkeitsrechtsverletzungen getarnte Zensurakte zu vermeiden?
Rainer Dresen / Dr. Konstantin Wegner: Ja, aber das erfordert einen zunehmend größeren personellen und somit auch finanziellen Aufwand im Lektoratsstadium. Die Verlage müssen bei allen nur ansatzweise persönlichkeitsrechtsrelevanten Romanen und Sachbüchern unter Mithilfe von internen oder externen Juristen rechtlich angreifbare Stellen wie z.B. Schilderungen privater Ereignisse oder Nennungen auch völlig nebensächlicher Fakten erkennen, bewerten, nachprüfen sowie ggf. umarbeiten. Lektoren und Autoren müssen entsprechend sensibilisiert werden, um im Bedarfsfall schnell die Juristen einzuschalten.
Warum duldet die deutsche Justiz, die ja irgendwie auch mit dem Grundgesetz konform gehen sollte, solche anwaltlichen "Geschäftsmodelle", die das Ansehen eines ganzen Berufsstandes untergraben?
Die Justiz braucht im Regelfall längere Zeit, um klare Missbrauchsentwicklungen wie die der Massenabmahnungen durch geschäftstüchtige Anwälte auch als solche zu erkennen. Bis zu Grundsatzentscheidungen höherer Gerichte oder gar bis zu einer Korrektur durch den Gesetzgeber dauert es im Regelfall einige Jahre. Bis dahin werden die Missbrauchsfälle von vielen Gerichten, die oft schon aus Gründen persönlicher Arbeitserleichterung gerne "kurzen Prozess" machen, nach den althergebrachten Grundsätzen für Einzelabmahnungen an Verlage statt für Massenabmahnungen an alle, die jemals auch nur entfernt mit einem Buch zu tun hatten, behandelt.
Wie kann man unsere Gesellschaft wirkungsvoll vor solchem "Zensurbegehren durch die Hintertür" schützen? Wo sehen Sie die "Hebel" für den Demokratieerhalt?
Sämtliche Missbrauchsfälle sollten noch stärker als bislang in der Öffentlichkeit diskutiert werden, um so dem Publikum und wenn möglich auch dem Gesetzgeber aufzuzeigen, dass dadurch meist nicht nur den angeblichen Persönlichkeitsinteressen der Mandanten sondern vor allem den monetären Interessen einiger weniger Anwälte gedient wird.
Rechtlich gesehen müssen klare Grenzen für die Zulässigkeit von Massenabmahnungen an Vertriebspartner gezogen werden, denen wie Buchhändlern, Druckereien oder Logistikunternehmen schon rein faktisch keinerlei Prüfungsmöglichkeiten hinsichtlich der von ihnen vertriebenen Buchinhalte zukommen.
Bei der Frage des Gerichtsstandes sollte verhindert werden, dass nahezu alle Bücherverbote von den immer selben Gerichten in Hamburg und Berlin ausgesprochen werden können, nur weil es in beiden Städten Buchhandlungen gibt. Stattdessen sollte ausschließlich am Sitz des angegriffenen Verlages oder am Wohnort der angeblichen Verletzten geklagt werden müssen.
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Seminar
Neue Zensur in Deutschland – und wie man sie umgeht
mit
RA Rainer Dresen und
RA Dr. Konstantin Wegner zur Leipziger Buchmesse, 23. März, 10 Uhr im Congress Center, Mehrzweckhalle 4.
Anmeldung ab sofort über
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Gebühren: 130 Euro zzgl. MwSt., jede weitere Person aus dem Unternehmen zahlt die Hälfte.