Am Donnerstag steht Rainer Dresen vor Gericht: Strafanzeige wegen Urheberrechtsverletzung

Ungewöhnlicher Standort
für RA Rainer Dresen

Im Jahre 2007 hatte Rainer Dresen den bei der Random House-Tochter cbt geplanten Titel „Unter dem Elfenmond“ auf den Einwand des „Elfenmond“-PoD-Autors Guido Krain abgeändert in „Im Schatten des Elfenmonds.“ Im Anschluss daran hatte Krain bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den Verlag Strafanzeige wegen Urheberrechtsverletzung gestellt.

Dies führte dann über viele Umwege dazu, dass die Staatsanwaltschaft München gegen den Verlag strafrechtliche Ermittlungen wegen gewerbsmäßiger vorsätzlicher Kennzeichenverletzung einleitete und eine Hausdurchsuchung

Alles Elfe oder was?

durchführte. Bereits im Juni 2009 wurde gegen Dresen wegen des mit einer Höchststrafe von fünf Jahren geahndeten Vorwurfs ergebnislos verhandelt. Der Versuch des Strafrichters, die Sache auf den Zivilrechtsweg zu verweisen, schlug fehl, weil Krain innerhalb der gesetzten Frist keine Zivilklage einreichte. Am 1. April nun wird der Prozess gegen Dresen fortgesetzt. Wir sprachen mit dem Angeklagten.

buchmarkt.de: Wie fühlt man sich so als Angeklagter?

Rainer Dresen: Danke der Nachfrage, man gewöhnt sich an alles, auch an den überraschten Ausruf im Kollegenkreis „Was, die lassen Dich immer noch frei herumlaufen?“ Es ist mittlerweile schon lieb gewordene Gewohnheit, dass ich in regelmäßigen Abständen Post vom Amtsgericht München, Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen, erhalte, in der ich zu einer Hauptverhandlung geladen werde. Diese Briefe sind stets versehen mit dem freundlichen Hinweis, dass man fest mit meinem Erscheinen rechne, widrigenfalls meine Vorführung oder Verhaftung angeordnet werden müsste.

buchmarkt.de: Wie kam es denn zum Verhandlungstermin am 1. April?

Rainer Dresen: Nachdem der Autor Krain das Bemühen des Herrn Strafrichters, die Angelegenheit zivilrechtlich zu entscheiden, durch Nicht-Einreichen einer Zivilklage unterlaufen hat, musste die Strafsache irgendwie weitergehen. Als erstes versuchte der Strafrichter dann, mir die Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldbuße schmackhaft zu machen. Das habe ich mit dem Ausdruck des Bedauerns abgelehnt, als ich mich mit den Details des Angebots beschäftigte und zu meinem Erstaunen feststellte, dass ich die Geldbuße nicht etwa in märchenhaften Elfen-Talern, sondern in harten Euro hätte bezahlen müssen. Deshalb gibt es jetzt eine erneute Hauptverhandlung. Unter den mir vom Gericht zur Wahl gestellten Verhandlungsterminen erschien mir der 1. April als der bei weitem tat- und schuldangemessene.

buchmarkt.de: Wie können Sie sich den Eifer der Staatsanwaltschaft München in dieser Sache erklären?

Rainer Dresen: Meiner Einschätzung nach ist der Einsatz der Staatsanwaltschaft hier grotesk überdimensioniert. Das begann mit einer Verlagsdurchsuchung in der vergeblichen Hoffnung, konspirative Titelfindungsprotokolle sicherzustellen. Das wird voraussichtlich auch nicht am 1. April enden, denn die Staatsanwaltschaft hat für den Fall eines Freispruchs bereits Berufung angekündigt. Wobei hier das Problem darin liegt, dass die sachbearbeitende Staatsanwältin eigentlich auf meiner Seite ist. Sie wollte den Fall bereits im Ermittlungsstadium einstellen, wurde aber vom Generalsstaatsanwalt zurückgepfiffen, der ihr Weisung erteilt hat, den Fall voranzutreiben.

buchmarkt.de: Da kommen wir der Sache schon näher. Was haben Sie dem Generalstaatsanwalt getan?

Rainer Dresen: Diese Frage stelle ich mir in schlaflosen Elfen-Mondnächten immer wieder. Ich komme nicht drauf, vielleicht habe ich ihm einmal einen Parkplatz weggeschnappt, unbefugt seinen Rasen betreten, ein Haustier erschreckt, ich weiß es nicht.

buchmarkt.de: Was bedauern sie in dieser Causa rückblickend am meisten?

Rainer Dresen: In der ersten Verwunderung über den Titeleinspruch des Autoren Krain hatte ich dem cbt-Verleger in einer gewissen Vorausahnung künftigen Unheils vorgeschlagen, das Buch doch statt „Im Schatten des Elfenmonds“ zu nennen „Im Schatten des Elfenmords“. Der Vorschlag, gegen den wohl allenfalls die Elfenstaatsanwaltschaft etwas hätte einwenden können, wurde damals leider nicht umgesetzt.

buchmarkt.de: Wie haben Sie sich auf den Verhandlungstermin vorbereitet?

Rainer Dresen: Um mich an meine Rolle als Angeklagter zu gewöhnen, habe ich mir „Der Pate I bis III“ auf DVD angesehen. Daraus habe ich gelernt: „Je krimineller der Vorgang, desto schweigsamer der Angeklagte.“ Oder wie es erfahrene Strafverteidiger ausdrücken: „If nobody talks, everybody walks.“ So werde ich es also handhaben am 1. April: Kein Wort an die Presse, ans Gericht nur ein freundliches Kopfnicken, den Rest macht mein Verteidiger Dr. Tino „Liebling Haidhausen“ Wegner.

Um den nervlichen Herausforderungen Stand halten zu können, vor die einen so einen Hauptverhandlung stellt, habe ich übrigens mit Yoga angefangen. Immer wenn es stressig wird, verschließe ich seitdem die Stimmritze und ziehe den Beckenboden zum Bauchnabel. Das hilft enorm und kann auch im Gerichtssaal praktiziert werden, ich habe mich erkundigt, die Strafprozessordnung lässt das zu.

buchmarkt.de: Was machen Sie, wenn Sie trotzdem verurteilt werden?

Rainer Dresen: Dann werde ich die mir abseits des Büros vergönnte Zeit nutzen, meine beiden aktuellen, im Herbst erscheinenden Buchprojekte fertig zu stellen, die ich als Reaktion auf den „Elfenmond-Fall“ begonnen habe: Einen Selbsterfahrungsbericht über das Leben als Mann und Yogi, den nichts aus der Ruhe bringen kann und eine Zusammenstellung kurioser Rechtsfälle. Beide im Vorabdruck natürlich in Kürze hier auf www.buchmarkt.de.

Kommentare (0)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert