Sanierungsplan für Nord-Süd Verlag AG von Gericht akzeptiert / Definitive Nachlassstundung gewährt

Am 24. Juli 2003 hat das Bezirksgericht in Hinwil (Schweiz) den vorgelegten Sanierungsplan akzeptiert und die definitive Nachlassstundung für die Nord-Süd Verlag AG (Gossau Zürich) gewährt (BuchMarkt berichtete [mehr…]). Als Sachwalter hat das Gericht Prof. Dr. Karl Spühler, Schürmann & Partner, Rechtsanwälte, Limmatquai 3, 8001 Zürich, eingesetzt.
Bis 26. August 2003 können alle offenen Forderungen von den Gläubigern bei dem Sachwalter eingegeben werden. Nur dann sind sie bei den Verhandlungen über den Nachlassvertrag stimmberechtigt. Später werden alle gemeldeten Gläubiger von dem Sachwalter Prof. Dr. Spühler zu einer Gläubigerversammlung eingeladen, um einen Nachlassvertrag auszuhandeln. Der Termin wird noch bekannt gegeben.
Die provisorische Nachlassstundung wurde von der Nord-Süd Verlag AG am 23. Mai 2003 beantragt, nachdem der international agierende Bilderbuchverlag in einen Liquiditätsengpass geraten war. Eine Nachlassstundung nach Schweizer Recht ermöglicht einem Unternehmen, unter richterlichem Schutz Restrukturierungsmaßnahmen durchzuführen, um wieder in ruhigeres Fahrwasser zu gelangen.
Verleger Davy Sidjanski ist sehr zuversichtlich, dass die Sanierung des Nord-Süd Verlages erfolgreich voran getrieben werden kann: „Es erreichen uns positive Signale aus dem Buchhandel über den jetzt angelaufenen Verkauf unserer neuen Herbstproduktion. Viele zeigen sich mit uns solidarisch und sind begeistert von unserem Programm. Sie verschaffen uns durch ihren Einsatz den nötigen Rückenwind. Den Buchhändlern und jedem Kunden, der eines unserer Bücher kauft, sei dafür herzlich gedankt!“

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