Schwere Vorwürfe gegen Ex-Valora Chef Reto Hartmann

Wie heute vom Verwaltungsrat der Valora AG in einer Pressekonferenz bekannt gegeben wurde, hat der zuständige Richter das von Reto Hartmann, den vor ein paar Tagen überraschend abgelösten Valora-CEO, [mehr…] eingereichte Gesuch um Erlass einer einstweiligen Verfügung abgewiesen.

Bisher war dem Verwaltungsrat untersagt, die Gründe zu erläutern, die zur Entlassung von Hartmann geführt hatten. Und das sit starker Tobak [mehr…]: „Er hatte in den letzten Monaten seine Kompetenzen in gravierender Weise überschritten, dem Verwaltungsrat wichtige Angaben bewusst vorenthalten und ihn mittels falscher Angaben irregeführt“, heißt es heute in einer Pressemitteilung von Valora.

„Im Rahmen seiner Begründung hat das Gericht festgehalten, dass der Vorwurf der Valora Holding AG einer durch Reto Hartmann begangenen gravierenden Kompetenzüberschreitung als wahr zu erachten ist. Ebenso hielt das Gericht fest, dass auch die Aussage des Verwaltungsrates, das Vertrauen in Reto Hartmann sei nicht mehr gegeben, den Tatsachen entspricht. Gestützt auf diese Feststellungen zog das Gericht den Schluss, dass die Äusserungen, die Herr Hartmann der Valora Holding AG mit seinem Gesuch verbieten lassen wollte, wahr und grundsätzlich nicht persönlichkeitsverletzend sind“, heißt es weiter.

„Wir waren zu diesem harten Schritt gezwungen worden – im Interesse des Unternehmens, seiner Aktionäre und Mitarbeiter“, begründet Peter Küpfer, Präsident des Verwaltungsrates der Valora Holding AG die Entlassung von Reto Hartmann. „Herr Hartmann hatte in den letzten Monaten ohne Wissen des Verwaltungsrates mit einer brasilianischen Investorengruppe eine Firmenübernahme unter Beteiligung des Managements vorbereitet und dem Verwaltungsrat dabei wichtige Angaben bewusst vorenthalten und ihn mittels falscher Angaben absichtlich irregeführt. In diesem Zusammenhang hat er – ebenfalls entgegen klarer Weisung des Verwaltungsrates – vertrauliche Informationen preisgegeben.“

Sieht so aus, als wäre eine nächste Runde vor Gericht fällig.

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