Restrukturierungsmaßnahmen beim Nord-Süd Verlag – Gesuch um Nachlassstundung nach Schweizer Recht eingereicht

„Die Schweizer Nord-Süd Verlag AG durchläuft derzeit eine Restrukturierungsphase. Durch die weltwirtschaftlich angespannte Lage – besonders durch die konjunkturelle Talsohle mit Umsatzeinbrüchen, die Schwäche des Dollarkurses – sind wir in einen Liquiditätsengpass geraten. Eine Überschuldung liegt jedoch nicht vor. Um diesen Engpass zu überwinden, haben wir den Weg einer gerichtlichen Nachlassstundung gewählt und ein entsprechendes Gesuch eingereicht“, so Nord-Süd Verleger Davy Sidjanski.

Eine gerichtliche Nachlassstundung nach Schweizer Recht ermöglicht einem Unternehmen, das in Schwierigkeiten geraten ist, unter richterlichem Schutz Restrukturierungsmaßnahmen durchzuführen. Im Unterschied zu einem Konkurs, der die Auflösung einer Firma regelt, hat eine gerichtliche Nachlassstundung das Ziel, das Unternehmen wieder in ein ruhigeres Fahrwasser zu bringen.

Vor einigen Wochen hat der Verlag aufgrund der unbefriedigenden Marktsituation Maßnahmen zur Restrukturierung und Kosteneinsparung eingeleitet: Das Programm wurde gestrafft. Im Schweizer Mutterhaus wurde zum Teil Kurzarbeit eingeführt und neun Mitarbeiter wurden in der Schweiz, zwölf Mitarbeiter in den USA entlassen. Parallel dazu führt der Nord-Süd Verlag, wie BuchMarkt bereits im Februar meldete [mehr…], intensive Gespräche mit einer Reihe von möglichen Partnern und Investoren.

Nord-Süd Verleger Davy Sidjanski ist zuversichtlich, dass durch diese Maßnahmen der Verlag wieder auf einen guten Kurs gebracht wird. Das Herbstprogramm 2003 werde rechtzeitig in den Handel kommen. Rückenwind fürs Buchgeschäft sei auch durch die TV- und Kinofilmprojekte mit den international bekannten Nord-Süd Bilderbuchcharakteren „Kleiner Eisbär“, „Dodo“, „Olli“ und „Pauli“ in den nächsten Jahren zu erwarten. Diesen Monat wurde mit der Produktion des zweiten Kinofilms mit Lars, dem kleinen Eisbären, im Berliner Zeichentrickstudio Cartoon Film begonnen.

Hintergrund zum Thema Nachlassstundung nach Schweizer Recht:
Ziel des Nachlassverfahrens ist die Sanierung eines Unternehmens, das Mittel dazu ist die so genannte Nachlassstundung. Diese hat folgende Hauptwirkung:
Alle laufenden Betreibungen werden eingestellt, und es können keine neue Betreibungen gegen das Unternehmen mehr angehoben werden (Betreibung einer Forderung bedeutet in der Schweiz die Geltendmachung einer Forderung mit staatlicher Hilfe).
Die Gläubigerforderungen sind also gewissermassen vorläufig „eingefroren“. Die Schuldnerin hat „Ruhe“ für die Dauer der Nachlassstundung und damit Zeit zur Reorganisation und
Sanierung.
Definitive Nachlassstundung wird jedoch nur gewährt, wenn das Unternehmen zeigen kann, dass der Betrieb während der Dauer der Stundung weitergeführt werden kann. Das heißt, dass genügend finanzielle Mittel für die Weiterführung des Unternehmens vorhanden sind.
Wichtig ist dabei hervorzuheben, dass während der Dauer der Stundung neu entstehende Forderungen normal bezahlt werden. Zur Durchführung der Nachlassstundung wird vom Gericht ein Sachwalter eingesetzt.
Im Unterschied zum Konkurs, der die Auflösung eines Unternehmens regelt, hat ein Nachlassverfahren das Ziel, den Betrieb zu erhalten und die Probleme zu lösen, damit das Unternehmen allen seinen Verpflichtungen wieder nachkommen kann.

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