An: Dr. Christian Sprang, Justitiar des Börsenvereins, zur Entscheidung des Rechtsausschusses hinsichtlich der Neugestaltung des Urheberrechts

BuchMarkt: Die Entscheidung zum Paragraphen 52a ist gefallen. Haben Sie den Eindruck, dass die vehementen Proteste völlig ins Leere gelaufen sind?
Dr. Christian Sprang: Ja und Nein. Der Paragraph 52a ist die einzige Vorschrift, an deren Wortlaut die Regierung im Gesetzgebungsverfahren noch nennenswerte Veränderungen vorgenommen hat (z.B. die Bereichsausnahme für Schulbücher, die ursprünglich sogar entschädigungslos genutzt werden sollten). Die CDU/CSU hat im Rechtsausschuss einen Streichungsantrag eingebracht, die FDP das Gesetz wegen der Norm insgesamt abgelehnt. Auch bei Wissenschaftlern, Öffentlichkeit und Medien haben die Proteste Wirkung gezeigt. Insgesamt ist das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens aber gerade für die Wissenschaftsverlage im Hinblick auf den riesigen Aufwand absolut enttäuschend.

BuchMarkt: Wie wird seitens des Börsenvereins und der Verlage das weitere Vorgehen aussehen?
Sprang: Zunächst kommt das Gesetz noch einmal in den Bundesrat. Verlage, Börsenverein und Landesverbände werden bei den Landesregierungen versuchen, eine Anrufung des Vermittlungsausschusses herbeizuführen. Die Chancen dafür sind allerdings niedrig, weil ein bloßes Einspruchsgesetz vorliegt, dem die CDU/CSU am Schluss bedauerlicherweise doch zugestimmt hat. Zudem haben die Kultusminister der Länder den Paragrafen 52a immer gefordert, um ihre Wissenschaftsetats senken zu können.
Parallel prüft ein Gutachter in unserem Auftrag, welche Möglichkeiten für ein gerichtliches Vorgehen – entweder zum Bundesverfassungsgericht oder zum Europäischen Gerichtshof – bestehen. Rechtsmittel gegen den 52a sind vermutlich durchaus Erfolg versprechend, es fragt sich nur, wie viele Jahre bis zum Erreichen eines solchen Erfolgs verstreichen und ob die Norm dann überhaupt noch in der jetzt beschlossenen Form da ist.
Schließlich werden wir im europäischen und internationalen Bereich arbeiten. Dort ist zu prüfen, ob die EU-Kommission bereit wäre, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik wegen 52a einzuleiten, und ob man über die Welthandelsorganisationen Druck auf die deutsche Regierung aufbauen kann.

BuchMarkt: Was raten Sie den betroffenen Verlagen für die nahe Zukunft?
Sprang: Die Folgen des 52a werden in der Praxis sicherlich eher schleichend auftreten, nicht in Form eines big bang. Die Verlage sollten also weitermachen wie bisher, aber ganz genau beobachten und dokumentieren, wo und wie ihre Werke an Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen ohne Genehmigung elektronisch verbreitet werden. Sobald wir genügend beweiskräftiges Material haben, dass 52a tatsächlich die befürchteten Folgen hat, werden wir an die Justizministerin und den Rechtsausschuss des Bundestags herantreten. Diese stehen im Wort, darauf mit der unverzüglichen Streichung von 52a zu reagieren.

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