Das Landgericht Wiesbaden hat am 14. Januar eine einstweilige Verfügung gegen die Media Markt E-Business GmbH erlassen. Darin wird Media Markt untersagt, im Internet preisgebundene E-Books zu anderen als den von den Verlagen festgesetzten Ladenpreisen zu verkaufen.
Die Entscheidung ist für die Branche von besonderem Interesse, da nun erstmals auch gerichtlich anerkannt wurde, dass E-Books der gesetzlichen Buchpreisbindung unterfallen. Damit bestätigt das Gericht auch die Rechtsauffassung des Börsenvereins und der Preisbindungstreuhänder. Die einstweilige Verfügung wurde von den Rechtsanwälten und Preisbindungstreuhändern Dieter Wallenfels und Christian Russ erwirkt.