Ellis Kaut muss Internet-Rechte an Pumuckl-Figur teilen

Die Pumuckl-Autorin Ellis Kaut(80) muss die Einnahmen an der Verwertung ihrer Figur im Internet mit der Zeichnerin Barbara von Johnson teilen. Das Amtsgericht München gab am Dienstag einer Klage der Grafikerin statt, die zuerst die Pumuckl-Illustrationen für Bücher und Schallplattenhüllen zeichnete.

Heute dazu u.a. auch in der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG ein Beitrag von Ekkehard Müller-Jentsch „Kobold mit zwei Müttern“ über die Entscheidung im Streit um die Pumuckl-Urheberrechte. Die 1962 erfundene Kobold-Figur sorgt seither immer wieder für Zwist, weil ihr Schwiegersohn Brian Bagnall die 1965 von Barbara von Johnson erstmals gezeichnete Figur für die Zeichentrickfilme weiterentwickelt hat.

Zwei aktuelle Beispiele für ständigen Zwist: In der Münchner „ Kleinen Komödie“ mussten dieser Tage Plakate und Programmhefte für ein neues Pumuckl-Stück eingestampft werden; WEIL DIE dort vewremdete Figur den alten Johnson Zeichnunghen zu ähnlich sah, die bis 1978 für Bücher und Schallplattenhüllen verwendet worden war.Und vor dem Landgericht MünchenI wurde darum gestritten, wem der Pumuckl im Internet gehört.

Die 7.Zivilkammer gab jetzt aber der Klage der Zeichnerin statt. Unverkennbar habe auch der Internet-Pumuckl die von Barbara von Johnson geschaffenen charakteristischen Merkmale, nämlich den wirren Haarschopf, die runde Kopfform, die abstehenden Ohren, die Art der Bekleidung und die übergroßen Hände und Füße, urteilte das Gericht. Damit müsse die Zeichnerin auch weiterhin als Urheberin genannt und beteiligt werden. 1982 habe es noch kein Internet gegeben, deshalb habe sich die Klägerin seinerzeit auch nicht die entsprechenden Rechte sichern können.

http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/getArticleSZ.php?artikel=artikel3715.php

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