Landgericht Köln: Heribert Schwan darf Großteil der umstrittenen Kohl-Zitate aus dem „Protokoll“-Buch nicht mehr veröffentlichen

Das Thema wird uns noch länger beschäftigen: Altkanzler Helmut Kohl hat zwar im Rechtsstreit mit seinem Ex-Biografen Heribert Schwan um die Verwendung von Zitaten einen Erfolg errungen, wie der Spiegel heute meldet. Aber es ist abzusehen, dass Random House gegen das Urteil vorgehen wird.

Das Kölner Landgericht hat in der Tat in einem heute verkündeten Urteil die Verbreitung zahlreicher Äußerungen Kohls, die in dem Buch Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle (Heyne) (Spiegel-Bestsellerliste Platz 3) veröffentlicht wurden, untersagt. Aber: Der Buchhandel ist von dem Verbot erst mal nicht betroffen: „Bereits im Buchhandel befindliche Exemplare des Buchs sind von dem Urteil nicht betroffen“, heißt es in einer Presseerklärung des Landgerichts.

Den zahlreichen Anträgen auf einstweilige Verfügungen wurde damit aber stattgegeben. Die Anträge richteten sich gegen Schwan sowie gegen seinen Mitautor Tilman Jens und die Verlagsgruppe Random House. Damit darf ein Großteil der strittigen Zitate, die dem Spiegel (41/2014) die „Jahresbestauflage“ (Horizont) und dem Buch eine sechsstellige verkaufte Auflage beschert hatten, nicht mehr weiter verbreitet werden. D.h., eine unveränderte Neuauflage wird es nicht geben, aber 200.000 bereits gedruckte Exemplare sollten noch ein paar Tage reichen.

Angekündigt ist bei Random House eine neue Ausgabe mit unveröffentlichten Zitaten.

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