Thomas Brunnsteiner geht juristisch gegen Urs Mannhart vor

Nun doch: Thomas Brunnsteiner geht juristisch gegen Urs Mannhart und seinen bei Secession erschienen Roman Bergsteigen im Flachland [mehr…] vor. Der Vorwurf: Mannhart habe Zitate und Ideen aus Brunnsteiners Reportagen verwendet, ohne das kenntlich zu machen.

Mannharts Anwalt dagegen ist überzeugt, daß es sich bei seinem Mandanten nicht um die Verletzung des Urheberrechts handelt. Der habe nämlich keine geschützten Passagen übernommen, sondern Bezüge zu realen Personen und Ereignissen hergestellt, die von Brunnsteiner beschrieben wurden.

Roman Bucheli berichtet heute in der NZZ über den Fall (S. 25).

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