Klage gegen Schließung der Bertelsmann-Clubs

Die am Bertelsmann-Buchclub beteiligten Geschäftspartner haben gestern gegen die beabsichtigte Schließung des Clubs Klage eingereicht. Sie werfen Bertelsmann massive Vertragsverletzungen vor. Am 17. Juni hatte der Medienkonzern bekannt gegeben, den Buchclub mit etwa einer Millionen Kunden aufzulösen und alle Filialen zu schließen.

Guido Gebhard, Sprecher der beteiligten Kläger, findet deutliche Worte: „Durch die grob vertragswidrige Auflösung des Buchclubs werden die Geschäftspartner stark geschädigt. Bertelsmann zerstört mit der Schließung ein 100-Millionen-Euro-Geschäft, in das wir jahrelang erheblich investiert haben. Wir sind vorab nicht einmal konsultiert und überhaupt erst eine Stunde vor öffentlicher Bekanntgabe informiert worden. Man ignoriert schlicht und einfach die Verträge mit uns und hofft offensichtlich auf das Recht des Stärkeren.“

Bereits seit 2009 verzichte Bertelsmann auf die schriftliche Neukundenwerbung – und damit auf die wirksamste Art und Weise, um die Mitgliederzahl zu halten und zu steigern, heißt es weiter in der Klage. „Investitionen wurden zurückgefahren; zunächst wurden einzelne, dann immer mehr Filialen geschlossen und das Erscheinungsbild der Buchclub-Filialen teils stark vernachlässigt“, sagt Gebhard. „Durch all dies hat Bertelsmann den Niedergang des Buchclub-Geschäfts in den vergangenen Jahren aktiv herbeigeführt und vorangetrieben. Eigene Initiativen von unserer Seite, um das Geschäft auszubauen, waren nicht erwünscht.“

„Den treuen Buchclub-Mitgliedern verdankt Bertelsmann seine heutige Weltstellung. Liz Mohn, die jetzt das Sagen im Unternehmen hat, sollte dafür sorgen, dass der Anspruch eines fairen Miteinanders auch in der Realität stattfindet“, so Gebhard weiter. Bertelsmann hat bislang eine außergerichtliche Einigung über einen finanziellen Ausgleich für die erlittenen Schäden abgelehnt. Gebhard und seine knapp 250 Mitkläger sehen sich im Recht, sind aber bereit, einen gemeinsamen Kompromiss zu finden. Von der Schließung des Buchclubs sind nach Schätzung der Kläger etwa 2.000 Arbeitsplätze betroffen.

Der Prüfungsausschuss vertritt gemäß vertraglicher Vereinbarung seit über zwanzig Jahren die aktuell 244 Bertelsmann-Club-Geschäftspartner gegenüber der Bertelsmann-Gruppe.

Bertelsmann hingegen hält – wie ein Sprecher der FAZ sagte – die Schließungsentscheidung und Kündigung für rechtens. Für ein gemeinsames Gespräch habe die Gegenseite Vorbedingungen gestellt: „Das widerspricht unserer Herangehensweise, eine ergebnisoffene Diskussion zu führen“, wird Bertelsmann in der FAZ zitiert. Ein Bertelsmann-Sprecher bestätigte auf Anfrage, dass der Club in den Verträgen auf ein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet habe. Dieser Verzicht sei aber unwirksam. Er erklärte dies mit der schlechten wirtschaftlichen Lage des Bertelsmann-Buchclubs, der seit vielen Jahren beträchtliche Verluste einfährt. Anders formuliert stellt sich folgende Frage: Kann Bertelsmann dazu verpflichtet werden, ein defizitäres Unternehmen fortzuführen, nur um die Vertragspflichten gegenüber den Verpächtern von Club-Kunden zu erfüllen? Nach Lesart von Bertelsmann laute die Antwort: Nein.

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