Das Urteil im Wanderhurenstreit ist gesprochen

Heute ist das Urteil im Streit zwischen Voland & Quist und Droemer Knaur gefällt. Die Forderung Droemers ein Verkaufsverbot des Titels Die schönsten Wanderwege der Wanderhure wurde angenommen. Voland & Quist darf die restlichen Exemplare des Titels noch bis zum 27. September abverkaufen.

Danach droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro für den Fall der Zuwiderhandlung gegen das Verkaufsverbot. Voland & Quist steht gegen die Entscheidung die Berufung zum OLG Düsseldorf offen.

Droemer hatte im Januar gegen den Titel „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ geklagt, da der Satireband mit diesem Namen eine Fortsetzung der Wanderhuren-Reihe suggeriere und Voland & Quist den guten Ruf der Wanderhuren-Reihe unlauter ausnutze. Während des Verfahrens hatte sich Droemer auf das Titelrecht berufen. Voland & Quist dagegen sah die Vermarktung des Titels von Julius Fischer dagegen als Persiflage und berief sich auf die Satirefreiheit.

Das Landgericht Düsseldorf urteilte, das die Kunstfreiheit die Nutzung des Titels nicht rechtfertige. In der Begründung hieß es wörtlich: „nicht fernliegend, dass der Verkehr (…) den Titel wörtlich nimmt und tatsächlich davon ausgeht, er diene der Kennzeichnung eines Werks welches sich auf der Grundlage der bei der Antragstellerin (Droemer Knaur) verlegten Romane mit der Beschreibung von Wanderwegen befasse, zumal die Titelfigur der Romane als „Wanderhure“ umherzieht.“

Für die Verlagsleiter Leif Greinus und Sebastian Wolter von Voland & Quist ist die Entscheidung „schwer nachvollziehbar“, da ihrer Meinung nach die Satirefreiheit gelten müsse und zum anderen zu keinem Zeitpunkt die Absicht bestanden habe, den Erfolg der Wanderhuren-Reihe auszunutzen.

siehe dazu Interview mit unserem Recht-Kolumnisten Rainer Dresen [mehr…]

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