Suhrkamp Familienstiftung darf über Insolvenzplan abstimmen

Diese Runde geht an Ulla Unseld-Berkéwicz: Die Familienstiftung darf nach FAZ-Informationen nun doch über den Insolvenzplan von Suhrkamp abstimmen. Die Vollstreckung eines Urteils wurde ausgesetzt. Das Frankfurt OLG stellt die Zwangsvollstreckung (Urteil des LG Frankfurt vom 10. September) einstweilen ein.

Damit gibt es ein Indiz, wie die Dauerfehde zwischen Suhrkamp und Hans Barlach entschieden werden könnte: Durch den heutigen Beschluss darf die Familienstiftung an der Abstimmung der Gläubigergruppe teilzunehmen. Sollten auch die weiteren Gläubigergruppen am 22. Oktober – wie gemeldet [mehr…] dem Insolvenzplan zustimmen, steht dessen Verwirklichung wohl nun nichts mehr im Wege.

Barlach hat eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts beantragt, den Termin zu Abstimmung über den Insolvenzplan Suhrkamp aufzuheben.

Hier zum FAZ-Artikel

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