Durfte abgebrannte LKG-Halle überhaupt genutzt werden?

Großbrand beim LKG – und bis jetzt ist noch nicht so ganz klar, welche Bestände überhaupt betroffen sind. Von 18.000 Paletten war bislang die Rede. Nun aber tauchen in der Lokalpresse Fragen auf: Durfte die abgebrannte Halle überhaupt als Lager genutzt werden?
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„Nach Großbrand entbrennt Streit“, titelt die Muldental ZeitungFrank Pfeifer hat den neuen Naunhofer Bürgermeister Volker Zocher dazu befragt: „Soweit mir bekannt ist, hat das Landratsamt eine Nutzungsuntersagung für die Hallen ausgesprochen. Sollte das stimmen, hätten keine Bücher und Solarzellen dort sein dürfen.“

buchmarkt.de hat eine entsprechende Anfrage ans Landratsamt gestellt. Die Kreisbehörde ist dabei, den Fall intensiv zu prüfen: denn es ist natürlich versicherungsrelevant, ob eine Lagerhalle unbefugt genutzt wird oder ganz „legal“ – will sagen: unter Beachtung aller feuerpolizeilichen Auflagen.

„Im Landratsamt liegen dicke Ordner, die sich mit der I-pro (I-pro Lindhardt GmbH ist der Eigentümer der Halle – d. Red.) befassen, denn die abgebrannte Halle ist seit längerem Gegenstand von baurechtlichen Verfahren“, schreibt die Muldental Zeitung und verweist darauf, daß es in der Vergangenheit bereits schon Brände gegeben hat – allerdings ohne so verheerende Folgen wie diesmal. „Mitte 2010 erfolgte durch das Bauaufsichtsamt eine Nutzungsuntersagung, da die Nutzung der Halle zur Lagerung von Druckerzeugnissen unserer Ansicht nach widerrechtlich erfolgte“, teilte Sprecherin Brigitte Laux der Muldental Zeitung mit. Die I-pro habe dagegen und gegen ein angedrohtes Zwangsgeld widersprochen und schließlich einen neuen Bauantrag eingereicht. Laux weiter gegenüber der Zeitung: „Das Bauaufsichtsamt lehnte den Vorbescheid im Februar 2012 ab. Auch hiergegen läuft seit Mai 2012 ein Widerspruchsverfahren, das sich derzeit im Anhörungsverfahren befindet.“

Will heißen, zieht das Blatt ein vorläufiges Fazit: Der Streit zwischen Landratsamt und Eigentümer über die Rechtmäßigkeit der Einlagerung setzt sich fort. Volker Zocher hat sich inzwischen auch gegenüber der Leipziger Volkszeitung geäußert: „Wenn jemandem untersagt wurde, Bücher dort draußen zu lagern und Solarzellen zu installieren, dann bin ich – ohne vorher einen Rechtsanwalt gefragt zu haben – der Meinung, dass das schuldhaft ist.“ Und an die Adresse des Landratsamts sagte er: „Ich glaube, es hat zu lange zugeguckt. Normalerweise muss es die Nutzungsuntersagung durchzusetzen.“

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