Heute Verhandlung gegen EV in Sachen Kachelmann-Buch / Entscheidung wird in Kürze bekanntgegeben

Heute verhandelt das Landgericht Mannheim über den Widerspruch des Heyne Verlags und des Ehepaars Kachelmann gegen die Einstweilige Verfügung [mehr…], durch welche die Ex-Geliebte von Jörg Kachelmann vor zwei Wochen Verlag und Autoren untersagt hatte, das Buch Recht und Gerechtigkeit zu vertreiben, wenn dort ihr Nachname ausgeschrieben wird.

In der heutigen Verhandlung nahm sich das Gericht, wie buchmarkt.de aus dem Gerichtssaal erfahren hat, vor allem die Anwälte von Claudia D. zur Brust, die durch ihre ungeschickte PR-Strategie die Mannheimer Richter offenbar sehr verärgert hatten. Wie komme es, so eine Frage des Vorsitzenden Richters, dass die Kanzlei Zipper laut Medienberichten nicht nur den Klarnamen, sondern auch vertrauliche Verfahrensakten mit sensibelsten, seine Mandantin betreffenden Daten an einen Journalisten weitergegeben hatte, wo Claudia D. doch so großen Wert auf Privatsphäre lege?

Anwalt Zipper sprach von einem Versehen und erläuterte, dass er jenen von ihm informierten Journalisten gar nicht vorher gekannt habe.

Im weiteren Verlauf hat Heyne-Anwalt Dr. Konstantin Wegner dem Gericht eine aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Kenntnis gebracht, die dem Gericht bei Erlass des Verbotes offenbar unbekannt war. In einem höchstrichterlichen Urteil, das unter dem Stichwort „Wenn Frauen zu sehr lieben“ in offiziellen Entscheidungssammlungen geführt wird, war entschieden worden, dass jemand, der sich bewusst und aus kommerziellen Gründen für Fotoaufnahmen zur Verfügung stellt, aus Rechtsgründen hinnehmen muss, dass man ihn künftig in der Öffentlichkeit mit Namen nennt.

Genau das hatte Claudia D. nach Kachelmanns Freispruch getan: Auf ganzen vierzehn Hochglanz-Seiten hatte Claudia D. im „Peoplemagazin“ Bunte über ihr Seelenleben Auskunft gegeben. Der Artikel enthielt nicht weniger als zehn zum Teil ganzseitige Fotos, darunter eines auf der Titelseite, der Nachname der so von der Bunte wiederholt als „blonde, attraktive Radiomoderatorin“ bezeichneten Claudia D. jedoch war stets abgekürzt.

Im Lichte des zitierten Urteils, so RA Dr. Wegner, habe Claudia D. durch die Zustimmung in das Interview und den Fotoabdruck das Recht verloren, die Nachnamensnennung zu verbieten.

Weiteres Stirnrunzeln in Richtung D.s Anwalt beim Gericht war zu erkennen, als es erfuhr, dass Medienberichten zufolge Claudia D.s Leben verfilmt werden solle und sie sich auf Nachfrage der Bunte vorstellen könne, dass niemand Geringeres als George Clooney die Rolle von Jörg Kachelmann im Film verkörpern solle.

Es bleibt abzuwarten, ob die Argumente des Verlagsanwalts bei Gericht durchdringen werden und es die eigene Entscheidung von vor zwei Wochen revidiert. Mit der Entscheidung ist in Kürze zu rechnen. Sollte die EV aufrechterhalten bleiben, haben Verlag und Autoren die Möglichkeit zur Berufung. Über diese würde dann das Oberlandesgericht Karlsruhe entscheiden, dessen Strafkammer hatte seinerzeit bekanntlich den Haftbefehl des Mannheimer Gerichts aufgehoben.

Bis dahin ist das Buch Recht und Gerechtigkeit weiter ungehindert im Handel, aktuell belegt es Platz 5 auf der SPIEGEL-Bestsellerliste.

Kommentare (0)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert