VdS-Bildungsmedien zum Gondrom-Protestbrief

„Gondrom protestiert gegen den Ansatz der Hochwasser-Hilfe seitens der Schulbuchverlage“ hieß es am 29. August an dieser Stelle [mehr…]. Hier nun die Anwort der VdS Bildungsmedien:

Sehr geehrte Frau Lademann,

auf Ihren „offenen Brief“ an den Vorsteher des Börsenvereins antworte ich ebenso öffentlich:

Die engagierte Hilfe unserer Mitgliedsverlage angesichts der „Jahrhundertflut“ ist ebenso vielseitig wie umfangreich und zugleich ein dokumentierter Beleg für gemeinschaftliches Denken und Handeln angesichts einer historischen Ausnahmesituation.

Sie zielt einerseits darauf ab, den hochwassergeschädigten Schülern und Schulen vor allem unbürokratisch und schnell die Wiederaufnahme des Unterrichts in sinnvoller Form, also auch mit Schulbüchern, zu ermöglichen. Um diese Hilfe schnell und effektiv leisten zu können, dürfen weder formalistische noch bürokratische Verfahren über Kultusministerien, Schulträger und/oder Schulverwaltungsämter gewählt werden. Die eingetretenen Schäden müssen unverzüglich von den direkt Betroffenen, den Schulen, festgestellt, und von diesen im direkten Kontakt mit den Schulbuchverlagen schnellstmöglich ausgeglichen werden. Die Schulbuchverlage dürften momentan auch die einzigen sein, die über die notwendige Logistik verfügen.

Wir können nicht erkennen, wie diese Ersatzlieferungen verloren gegangener Bücher in das „laufende Schulbuchgeschäft massiv“ eingreifen: Dieses war de facto zum Zeitpunkt der Flutkatastrophe abgeschlossen; in Sachsen z.B. begann das neue Schuljahr bereits Anfang August. Ebenso wenig greifen die Verlage in das künftige Schulbuchgeschäft ein: Die Angebote sind nur auf die betroffenen Schulen, auf bestimmte Lernmittel, auf einen bestimmten Anlass bezogen.

Es widerspricht allen Erfahrungen, dass die Schulen die Lernmitteletats des Folgejahres nicht einsetzen werden, wenn die jetzt zerstörten Schulbestände ersetzt werden.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Schulen diese Hilfen missbrauchen könnten, ist nicht gegeben; wir dürfen einen solchen Missbrauch durch die Schulen auch nicht unterstellen wollen. Den Verlagen sind die Hochwasserregionen und auch die einzelnen Schulen bekannt, die Schäden erlitten. Vor Versendung werden die Bestellungen aufgrund dieser Daten – die u.a. von den Kultusministerien publiziert werden – von den Verlagen geprüft.

Ein „Schulbuchgeschäft“, wie von Ihnen dargestellt, wird und kann sich aus diesen Ersatzlieferungen nicht entwickeln – weder für die Verlage, noch für die Buchhändler. Aufgrund des großzügigen Nachlasses von 50% zahlen die sich beteiligenden Verlag zu. Es ist auch völlig unrealistisch anzunehmen, dass ein „Funktionsrabatt“ auf die Hilfsleistungen der Verlage für den Handel die von Ihnen geschilderten massiven jetzigen wie künftigen Umsatzeinbußen in irgendeiner Form mildern könnte.

Als infam empfinden wir Ihre Behauptung, die Verlage wollten unter dem „Schutz“ einer historischen Katastrophe ihre Profite maximieren durch Ausbau des Direktgeschäftes: Es handelt sich ausschließlich um eine Hilfsaktion der z.T. selbst betroffenen Verlage.

Die Hilfe unserer Mitglieder zielt auch darauf ab, den flutgeschädigten Buchhändlern – nicht nur in Sachsen – direkt und so effektiv wie möglich zu helfen. Die konkreten und erheblichen Leistungen, die z.T. in der Branchenpresse veröffentlicht wurden und deren Umfang ständig zunimmt, sind Ihrem Landesverband bereits dargestellt worden, ich fasse sie nur kurz zusammen:

– unsere Mitglieder beteiligen sich und werden sich weiter beteiligen an den Spendenaktionen der buchhändlerischen Verbände, und zwar mit nennenswerten Beträgen;
– viele Mitgliedsunternehmen ersetzen den betroffenen Sortimentern kostenlos verlorene oder beschädigte Ware aus dem Belletristik-, Sach- und Fachbuch-Bereich u.a.m.;
– eine weitere gruppe von Verlagen bietet kostenfreie sog. „Start-Pakete bis zu einem Wert von 1000 € an. Dieses können Buchpakete oder Software-Pakete sein. Andere Verlage werden Bestellwerte anbieten, bis zu denen die betroffenen Händler nach eigener Wahl ordern können – die Ware wird dann kostenlos geliefert;
– in vielen Verlagen finden Geldsammlungen von Mitarbeitern statt; die Geschäftsleitungen verdoppeln die Beträge. Das Geld kommt den buchhändlerischen Spendenkonten oder betroffenen Personen direkt zu Gute;
– nicht zuletzt auch aufgrund einer zusätzlichen Initiative unseres Verbandes prüfen die Mitgliedsverlage, inwiefern Sachspenden zur Neueinrichtung der Ladenlokale möglich sind.

Diese Aktivitäten sind hier nicht abschließend, sondern beispielhaft aufgeführt; unser Verband engagiert sich nachhaltig und momentan mit großem Zeitaufwand dafür, weitere Hilfsquellen für die Buchhändler zu öffnen. Nach unserem Wissensstand rufen die Händler z.B. in Sachsen die von unseren Mitgliedern gemachten Angebote derzeit gern ab.

Dieses sind nicht nur Zeichen für eine besondere „partnerschaftliche Zusammenarbeit“, sondern auch Belege solidarischen Handelns. Dass sich unsere Aktionen nicht gegen jemanden richten, sondern wirkungsvolle Hilfen für Hochwassergeschädigte bedeuten, haben wir Ihrem Landesverband bereits erläutern.

Wir würden uns freuen, wenn dieses solidarische Verhalten unserer Mitgliedsverlage durch Sie und Ihren Landesverband mit uns gemeinsam getragen und kommuniziert werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen
VdS Bildungsmedien e.V.

Andreas Baer

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