Libri streicht Rezensionen aus der FAZ und der SZ aus seiner Datenbank

Um vor allem den Buchhändlern Ärger zu ersparen, hat Libri vorerst alle Produkt-Annotationen mit Bezug auf Presserezensionen aus der FAZ und der SZ aus seiner Titeldatenbank gelöscht und parallel dazu die Neuaufnahme solcher Annotationstexte unterbunden.

Der Hintergrund ist ein schon länger Rechtsstreit zwischen den beiden Tageszeitungen und dem Onlineportal Perlentaucher. Denn durch das Oberlandesgericht Frankfurt sei festgestellt worden, dass auch die Verwendung von kurzen Zitaten aus Rezensionen finanzielle Forderungen des jeweiligen Medienkonzerns nach sich ziehen kann.

In einer Mitteilung weist Libri seine Kunden und Lieferanten darauf hin, dass die „hier aufgezeigte Problematik möglicher Rechtsverletzungen“ prinzipiell bei „jedem Zitat aus Rezensionen jeglichen Rechteinhabers, also nach unserem Erachten auch im Zusammenhang mit allen anderen Medien und Medienhäusern, gleichgültig ob aus Presse, Hörfunk, TV oder Internet“ gelte. …Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen, die betroffenen Annotationen aus Ihren Produktbeschreibungen zu überarbeiten und auf Zitate (insbesondere aus Publikationen der beiden Verlagshäuser) vollständig zu verzichten. Wenn Sie weiterhin von Zitaten aus Veröffentlichungen anderer Rechteinhaber in Ihren werbenden Texten Gebrauch machen möchten, sollten Sie mit dem jeweiligen Rechteinhaber die Übernahme des Zitates im Vorfeld rechtssicher abklären.“

Darum geht es: Die Süddeutsche Zeitung und die FAZ wollten dem Perlentaucher untersagen, Literaturrezensionen aus diesen Zeitungen zusammenzufassen und an Online-Buchhändler zu verkaufen. Der Perlentaucher beharrte darauf, das Zusammenfassen der Rezensionen sei kein Diebstahl geistigen Eigentums, sondern eine eigene Redaktionsleistung.

Obwohl sich die Kläger bislang gerade mal bei 13 von etwa 60.000 Rezensionsnotizen durchsetzen konnten, sind die Libri-Anwälte offenbar zu dem Schluss gekommen, dass sie in den sich verschärfenden Konflikten ums Urheberrecht besser auf Nummer Sicher gehen und sich selbst und seine Partner vor eventuellen Schadensansprüchen der Rechteinhaber schützen sollten – was Branchenbeobachter allerdings für recht übertriebene Vorsicht halten.

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