Der Streit um die Verwertung der Harry-Potter-Romane in der Sekundärliteratur ist zugunsten des Verlages an der Ruhr entschieden worden. Die 16. Zivilkammer des Landgerichtes Berlin hat auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 4.7.2002 wie folgt entschieden:
Die gegen den Verlag an der Ruhr für die Harry-Potter-Autorin Joanne K. Rowling und die Firma Time Warner Entertainment Company erlassene Beschlussverfügung ist aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
Time Warner hatte dem Mülheimer Verlag untersagen wollen, Lehrerhandbücher, die sich mit dem Stoff befassen, in den Verkehr zu bringen.